Bericht zum meldepflichtigen Ereignis „Nicht auszuschließende thermische Ermüdung an der Volumenausgleichsleitung am Verrundungsbereich des Thermoschutzrohres“
Der Landtag wolle beschließen:
Nach verschiedenen Presseberichten wurden gegen Ende der Revision des AKW Grafenrheinfeld im Sommer 2010 bei der wiederkehrenden Prüfung eines Rohrabschnitts erhöhte Befunde an einer Leitung festgestellt, die den Hauptkühlkreislauf mit dem Druckbehälter des Reaktors verbindet. Offensichtlich wurde dieses Ereignis erst nach Interventionen des Bundesumweltministeriums und der Beratung in der Reaktorsicherheitskommission offiziell gemeldet. Auch nach Angaben der Monate verspäteten Meldung ist die Ursache nicht aufgeklärt.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit in seiner nächsten Sitzung schriftlich und mündlich umfassend über die genaueren Hintergründe dieses Ereignisses zu informieren.
Dabei ist unter anderem auf folgende Fragen einzugehen:
– Warum diskutiert die Reaktorsicherheitskommission ein Ereignis, das angeblich kein einziges Kriterium eines meldepflichtigen Ereignisses erfüllt?
– Warum wurde das Ereignis, obwohl weitergehende Untersuchungen den Verdacht auf einen Riss angeblich nicht erhärten konnten, dennoch verspätet als meldepflichtig eingestuft?
– Warum wird das Ereignis mit Datum vom 16.12.2010, 17.00 Uhr, gemeldet, obwohl es sich bereits im Juni 2010 ereignete?
– Warum kann – obwohl die Ursache nicht bekannt ist – ein Riss und ein weiteres Risswachstum ausgeschlossen werden?
– Warum weigert sich E.ON das verdächtige Rohrstück sofort auszutauschen?
<<<< Der Antrag wurde am 22.02.2011 im Plenum für erledigt erklärt.