Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Meine Anfrage zur Plenarsitzung am 30.09.2015
Sind nach Meinung der Staatsregierung die im Juli 2015 vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgelegten Eckpunkte „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ geeignet, den Ausbau der Windenergie in Bayern nicht noch weiter zu bremsen; hat die Staatsregierung am dazugehörigen Konsultationsverfahren teilgenommen; welche Wettbewerbsnachteile im bundesdeutschen Vergleich sieht die Staatsregierung bei künftigen Ausschreibungsteilnehmern aus Bayern durch die 10H-Regelung?
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie sie durch das künftige Ausschreibungsdesign im EEG festgelegt werden, spielen beim weiteren Ausbau der Windenergie, aber auch aller übrigen erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle. Die Bayerische Staatsregierung wird sich daher am Konsultationsverfahren zu den vom BMWi zur Diskussion gestellten Eckpunkten beteiligen, um bayerische Interessen in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens einzubringen. Notwendig sind faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den einzelnen Regionen, die einen Ausbau der erneuerbaren Energien in ganz Deutschland ermöglichen. Planungsrechtliche Unterschiede zwischen einzelnen Standorten spielen demgegenüber auch nach Einschätzung von Branchenkreisen eine untergeordnete Rolle. Die aktuellen Eckpunkte des BMWi müssen vor diesem Hintergrund an entscheidenden Punkten angepasst werden: Die Bayerische Staatsregierung ist – wie andere Binnenländern in Deutschland auch – davon überzeugt, dass nur eine regionale Steuerung einen ausgewogenen Ausbau bei den erneuerbaren Energien in Deutschland gewährleistet. Das Ausschreibungsverfahren muss so gestaltet werden, dass ein gleichmäßiger Ausbau der erneuerbaren Energien in ganz Deutschland stattfinden kann. Dies ist auch notwendig, damit der Übertragungsbedarf in den Süden nicht zusätzlich erhöht und die Dezentralität und Akzeptanz der Energiewende erhalten bleibt. Bayern fordert zudem den Erhalt der Akteursvielfalt durch die vorrangige Beteiligung von Bürgerenergieanlagen (Anknüpfung an das KMU-Kriterium, ggf. zusätzlich auch an eine regionale Verwurzelung). Um PV-Dachanlagen, bei denen Eigenverbrauchsoptimierung eine große Rolle spielt, nicht faktisch aus den Ausschreibungen auszuschließen, muss der vorgeschlagene Förderausschluss von Eigenverbrauch für Dachanlagen gestrichen werden. Bioenergie- und große Wasserkraftanlagen über 1 MW sowie PV-Anlagen auch unter 1 MW müssen sich ebenfalls an Ausschreibungen beteiligen können. Diesen Anlagen muss die Chance zur Erlangung einer auskömmlichen Vergütung in den Ausschreibungen gegeben werden, um die Potentiale in diesen Bereichen für den weiteren Ausbau nutzen zu können. Bei der Bioenergie brauchen Bestandsanlagen zeitnah eine Perspektive für eine Anschlussförderung, da die ersten Anlagen sonst bereits vor 2020 den Betrieb einstellen werden. Hier hat Bayern in Zusammenarbeit mit weiteren Ländern Eckpunkte für ein mögliches Ausschreibungsdesign entwickelt.