8. April 2011

Atomrechtliche Verfahren in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 25.02.2011, mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vom 08.04.2011 (kursiv dargestellt)
Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Anträge auf atomrechtliche Änderungsgenehmigungen liegen dem
Bayerischen Umweltministerium derzeit vor?

2. Wann wurden diese Anträge jeweils gestellt?

3. Bei welchen dieser Anträge ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen?

4. Wann ist mit einer Verbescheidung der jeweiligen Anträge zu rechnen?

Zu 1. bis 4.:
Beim Bayerischen Umweltministerium liegen zur Zeit folgende Anträge auf atomrechtliche
Änderungsgenehmigungen gemäß § 7 Abs. 1 Atomgesetz vor:

•            Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:

o            Erhöhung  der  thermischen  Reaktorleistung  vom 16.05.2000

o            Errichtung und Betrieb eines Tarnschutzsystems zur Verbesserung  des  Schutzes  gegen  einen  gezielten Flugzeugabsturz vom 01.06.2006

•            Kernkraftwerk Gundremmingen II

o            Betrieb  der  Anlage  mit  einer  thermischen Reaktorleistung von 4.000 MW vom 19.12.2001

•            Kernkraftwerk Isar 1

o            Errichtung und Einsatz eines Tarnschutzsystems zur Verbesserung  des  Schutzes  gegen  einen  gezielten Flugzeugabsturz vom 18.04.2008

•            Kernkraftwerk Isar 2

o            Errichtung und Einsatz eines Tarnschutzsystems vom 18.04.2008

•            Hochflussneutronenquelle in München Garching (FRM II)

o            Betrieb einer Ultrakalten Neutronenquelle im Strahlrohr 6
vom 27.03.2009

Eine Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist bei den Verfahren rechtlich nicht vorgesehen, da keine nachteiligen Auswirkungen für Dritte zu besorgen sind und auch keine Gründe für eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen.
Die Verfahren können aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die zur Zeit
laufenden Sicherheitsüberprüfungen, nicht abgeschlossen werden. 

Anbei habe ich Ihnen meine schriftliche Anfrage und die Antwort des Bayerischen Umweltministeriums als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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