25. März 2015

Asylkompromiss umsetzen: Freie Wohnortwahl für Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Vorschriften zur Unterbringung von Asylsuchenden dem neuen Bundesrecht anzupassen und hierzu umgehend einen Entwurf zur Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes vorzulegen.

Begründung:

Durch die geschaffenen Änderungen der Bundesgesetze zum 1. Januar 2015 sowie zum 1. März 2015 haben geduldete Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt nicht mit Erwerbsarbeit decken können, wie auch Asylsuchende im Verfahren nur noch eine Wohnortauflage, nicht aber mehr eine Auflage, in einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Die neuen Regelungen besagen zudem weiter, dass Geduldete, die ihren Lebensunterhalt mit Erwerbseinkommen selbst decken können, keine Wohnortauflage haben.

Diese Änderungen müssen entsprechend den auf Bundesebene getroffenen Vereinbarungen durch das Länderrecht nachvollzogen und dürfen keineswegs durch abweichende Landesregelungen unterlaufen werden. Durch die geänderten Bundesgesetze dürfen Asylsuchende – mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung – ihren Wohnsitz frei wählen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Auch sind Sachleistungen durch Geldleistungen zu ersetzen.

Es fehlen in Bayern zudem schlicht ausreichend geeignete Unterkunftsplätze. Ein Teil der Unterkünfte machen Menschen auf Dauer krank und nehmen ihnen die Kraft, die sie brauchen, um sich hier ein neues Leben aufbauen zu können. Die Unterbringung in geeigneten Wohnungen bietet Rückzugsräume und Privatsphäre. Zudem tragen die Neuregelungen zu einer Entlastung der momentanen Unterbringungssituation für Asylsuchende bei und sind zudem preisgünstiger.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 18.06.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.