Anzeige an einem Rohr im AKW Grafenrheinfeld
Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Plenum am 10.02.2011
Wann wurde die im Juni 2010 angeblich “einvernehmliche Einschätzung von Betreiber, TÜV und Bayerischer Atomaufsichtsbehörde“, wonach eine Nachprüfung des Befundes am Thermoschutzrohr des AKW Grafenrheinfeld 2012 ausreichend sei, von wem und aufgrund welcher Erkenntnisse aufgegeben?
Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit:
Das Staatministerium für Umwelt und Gesundheit hat die Ultraschallanzeige an der Volumenausgleichsleitung im Bereich des Thermoschutzrohres des KKW Grafenrheinfeld noch bei Anlagenstillstand zusammen mit dem TÜV SÜD auf der Grundlage materialwissenschaftlicher Berechnungen eingehend geprüft und bewertet. Das Ergebnis war eindeutig: Die Integrität der Rohrleitung ist voll gewährleistet. Die Reaktorsicherheitskommission hat diese Einschätzung in ihrer Sitzung am 16.12.2010 bestätigt.
Im Rahmen der weiteren Behandlung des Sachverhalts wurde einvernehmlich entschieden, die Überprüfung im März 2011 durchzuführen.
Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.