4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (7): Bayerischer Sonderweg und Bundespolitik

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2012 mit den Antworten der Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 04.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Möglichkeiten eines „bayerischen Sonderwegs“ sieht die Bayerische Staatsregierung in der Energiewendepolitik, für den Fall, dass die geforderte „besondere Unterstützung“ vom Bund nicht geleistet wird?
zu 1.: In der Energiewendepolitik sind die entscheidenden Weichenstellungen auf Bundesebene vorzunehmen.
Die Bayerische Staatsregierung wirkt hierbei konsequent am politischen Meinungsbildungsprozess mit. Dies betrifft nicht nur die Einflussnahmemöglichkeiten auf die Bundesgesetzgebung über den Bundesrat, sondern auch die engagierte Vertretung bayerischer Belange auf politischer Ebene gegenüber der Bundesregierung. Dazu kommt die intensive Mitarbeit in Fachgremien auf Bundesebene wie etwa dem Kraftwerksforum oder der Plattform „Zukunftsfähige Netze“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Ergebnisse der dortigen Arbeitsgruppen sind etwa Musterplanungsleitlinien für das Planfeststellungsverfahren bei Stromnetzen, Vorarbeiten, die Eingang in den neuen Planungsrahmen für die Höchstspannungsnetze über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) gefunden haben (Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan), oder auch Vorschläge für verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen für den Netzausbau (Novelle der Anreizregulierungsverordnung mit Abschaffung des t-2-Verzugs).
Gleichzeitig ist die Bayerische Staatsregierung intensiv in die Erarbeitung des ersten Netzentwicklungsplans der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber einbezogen und steht in engem Austausch mit der Bundesnetzagentur zu diesem Thema.
Im Bereich Kraftwerke hat die Bayerische Staatsregierung bereits konkrete Vorschläge zu Anreizmechanismen für den Bau neuer Kraftwerke erarbeitet und wird diese in die entsprechenden Arbeitsgremien auf Bundesebene einbringen.
Weiter nutzt die Bayerische Staatsregierung auf Landesebene die durch das Bundesrecht belassenen Gestaltungsspielräume konsequent aus. So werden schon seit längerem Gespräche mit Kraftwerksinvestoren initiiert und diese mit Partnern der bayerischen Energiewirtschaft zusammengeführt.
Weitere Aktivitäten betreffen vor allem das Planungs- und Genehmigungsrecht im Bereich Energieinfrastruktur. Neben dem bereits verabschiedeten Windenergieerlass und dem Leitfaden Bürgerenergieanlagen werden in Kürze als Planungshilfen die Gebietskulisse Windkraft und der Wasserkrafterlass veröffentlicht. Schließlich haben die bei der Bayerischen Energieagentur „Energie Innovativ“ angesiedelten Arbeitsforen zu Windenergie, Netzen, Kraftwerken und Speicher sowie Energieeffizienz die Arbeit aufgenommen.

2. Welche konkreten Bundesratsinitiativen plant die Bayerische Staatsregierung zur Energiepolitik und wann ist damit zu rechnen, dass sie ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden?
zu 2.: Die Bayerische Staatsregierung plant derzeit keine konkreten Bundesratsinitiativen zur Energiepolitik, bringt aber die bayerischen Belange bei der Bundesratsbehandlung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung bzw. vom Bundestag beschlossenen Gesetzen mit Nachdruck ein, einschließlich der Stellung eigener Anträge.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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