Zwischenbilanz und Umsetzung des 10.000-Häuser-Programms
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 22.01.2016 mit den Antworten des Staatssekretärs für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 08.04.2016 (kursiv gestellt)
Presseberichten von Ende Dezember 2015 zufolge seien seit Mitte September 2750 Anträge für eine Förderung von Effizienz- und Einsparmaßnahmen, sowie für den Tausch von Heizungen eingegangen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:
Hierzu frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Frage 1a): Wie viele der bisher gestellten Anträge wurden bewilligt?
Seit dem Programmstart am 15. September 2015 bis Ende Januar 2016 sind im Programmteil EnergieSystemHaus 572 Anträge und im Programmteil Heizungstausch 2.166 Anträge postalisch eingegangen. Davon wurden 2.065 Anträge bereits bewilligt.
Frage 1b): Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge auf die Monate seit Beginn des Programms (Mitte September 2015 bis Ende Januar 2016)?
Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Januar 2016 entnommen werden:
Zur Erläuterung: Die geringe Antragszahl beim Heizungstausch im Januar 2016 erklärt sich dadurch, dass in diesem Monat keine elektronische Antragstellung möglich war.
Frage 1c): Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)?
Im Programmteil Heizungstausch wurden folgende Maßnahmen bewilligt (Antragstellung in 2015):
Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden bisher noch keine Anträge bewilligt, da dem Programmteil Heizungstausch zunächst Vorrang bei der Abwicklung eingeräumt wurde. Aufgrund der Regelungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnten die Bürger aber mit Vorhaben, die durch den Programmteil EnergieSystemHaus gefördert werden, bereits beginnen.
Die folgenden Tabellen zeigen die bis 31.01.2016 elektronisch eingegangenen Anträge, aufgegliedert nach energieeffizientem Neubau und Sanierung:
Frage 2 a): Durch welche Anlagen werden die alten Heizungen gemäß der bisherigen Anträge im Programmteil Heizungstausch ersetzt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln, z.B. Brennwertkessel (Öl und Gas separat), Biomassekessel, KWK-Anlage)?
Siehe Frage 1 c), 1. Spalte.
Frage 2 b): Welche Intention verbirgt sich hinter der Förderung des Neueinbaus ölbetriebener Heizungen, wenn doch der Fokus des Programms auf der „Integration von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich“ (Vgl. Drs. 17/7952, Antwort zu Frage 4. a) liegt?
Der Ersatz einer alten Ölheizung durch eine moderne Ölheizung mit Brennwerttechnik führt zu erheblichen Effizienzgewinnen und damit zu einer deutlichen Senkung des Ölverbrauchs. Die Förderung setzt damit den Bürgern Anreize, zugunsten von Klimaschutz, Ressourceneinsparung und CO2-Einsparung zu investieren. Das Programm ist dabei weitgehend technologieoffen. Dadurch können sich im Wettbewerb die besten Technologien durchsetzen. Mit der Brennwerttechnik wird eine sehr innovative Technologie im Programmteil Heizungstausch zugelassen. Insbesondere wird durch die Kombination mit einer Solaranlage die bessere Integration erneuerbarer Energien ermöglicht und angereizt.
Ein weiterer Gesichtspunkt war, dass viele Gebäudebesitzer weiter mit Öl oder Gas heizen wollen oder müssen, zum Beispiel aus Platzgründen. Auch für diese Fälle wurde nun ein attraktives, umweltfreundliches Förderangebot erarbeitet.
Frage 2 c): Worauf beruht das von Staatsministerin Ilse Aigner angepeilte Ziel, im Jahr 2016 den Austausch von 5000 Heizungen zu fördern?
Die Zahl ergab sich aus einer realistischen Abschätzung der Anträge zum Heizungstausch. Die Abschätzung erfolgte in Abstimmung mit Energieberatern, Innungen und Wirtschaftsverbänden.
Frage 3 a): Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt?
Im Programmteil Heizungstausch wurden 167 Anträge für den Einbau einer Heizanlage kombiniert mit einer Solarthermieanlage für die ausschließliche Warmwasseraufbereitung bewilligt (siehe auch Frage 1 c), 3. Spalte).
Frage 3 b): Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt?
Es wurden 280 Anträge für den Einbau einer Heizanlage kombiniert mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung und zusätzlicher Heizungsunterstützung bewilligt (siehe auch Frage 1 c), 4. Spalte).
Frage 4: Wie oft und für welche Systeme wurde ein TechnikBonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)?
Die Zahl der Anträge bis zum 31.01.2016 sowie die beantragte Förder- summe des TechnikBonus im Programmteil EnergieSystemHaus können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Frage 5 a): Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)?
Das Programm befindet sich noch in der Anlaufphase. Nach der Beantragung der bayerischen Förderung und der Bewilligung bzw. der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat der Antragsteller einen längeren Zeitraum zur Verfügung, um die Maßnahme umzusetzen und die programmgerechte Ausführung nachzuweisen (im Antragsjahr 2015 insgesamt 15 Monate im Programmteil Heizungstausch). Die Auszahlung erfolgt erst nach der Umsetzung.
Bis Ende Februar 2016 wurden für Maßnahmen aus dem Programmteil Heizungstausch 218.464 Euro von den Bewilligungsstellen ausgezahlt. Gemessen an dem Gesamtvolumen von 90 Millionen Euro entspricht dies 0,24%. Gemessen an dem Fördervolumen aller bisher bewilligten Anträge (2.420.000 Euro, Stand: 29.02.2016) entspricht dies ca. 9%.
Frage 5 b): Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen?
Die durchschnittliche Fördersumme der bisher bewilligten Anträge (Programmteil Heizungstausch) liegt bei 1.174 Euro.
Frage 5 c): Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus?
Das 10.000-Häuser-Programm ist so konzipiert, dass es wirkungsvolle Anreize setzt. Die staatliche Förderung ist dabei ein Hebel, der private Investitionen auslöst, die ohne Förderung meist unterbleiben würden.
Im Programmteil Heizungstausch beträgt der prozentuale Anteil der bewilligten bayerischen Förderung an den Gesamtkosten des Heizungstauschs ca. 6%.
Im Programmteil EnergieSystemHaus beträgt der prozentuale Anteil der beantragten bayerischen Förderung an den Gesamtkosten der Sanierungsvorhaben ca. 7%.
Frage 6 a): Ist das Gesamtfördervolumen originär auf die beiden Programmteile verteilt oder gibt es diesbezüglich Spielraum für finanzielle Umschichtungen?
Es gibt eine vorgesehene Zahl von Förderfällen für die jeweiligen Jahrestranchen im Programmteil Heizungstausch. Da in beiden Programmteilen die genauen Fördersummen von der Verteilung auf die Fördervarianten abhängig sind, kann es keine abschließende Festlegung der Fördervolumina auf die Programmteile geben. Umschichtungen sind grundsätzlich möglich, derzeit aber nicht erforderlich.
Frage 6 b): Wie wird die Einhaltung der Umsetzung und die Umsetzungsfrist kontrolliert?
Die Bewilligungsstellen können sich bei der Abwicklung des 10.000- Häuser-Programms auf eine Datenbank stützen. Bei der Bescheiderstellung gibt dieses System automatisch die Fristen für den Umsetzungszeitraum und die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises vor. Dadurch wird es den Bewilligungsstellen ermöglicht, die Einhaltung der Fristen zu kontrollieren.
Frage 6 c): Ist angesichts der nicht ausgeschöpften Antragszahlen für 2015 mit einer Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens zu rechnen?
Das Programm ist in der Anlaufphase. Nur die Zahl der möglichen Fälle im Programmteil Heizungstausch wurde aufgrund des Programmstarts im September 2015 nicht ausgeschöpft. Nach einer umfassenden Bewertung der Anlaufphase bestehen derzeit keine Zweifel an einer Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens.
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