Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Zuschüsse aus dem „Kommunalwaldpakt“ für die Wälder der Stadt Landsberg

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 16.08.2012, mit den Antworten des Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, vom 19.10.2012 (kursiv dargestellt)

Zum Abschluss des Internationalen Jahres der Wälder haben im Dezember 2011 Staatsregierung, Städtetag und Gemeindetag einen neuen Pakt für den Kommunalwald geschlossen.
In der dabei vereinbarten „Gemeinsamen Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald“ sicherten die Staatsregierung, in Vertretung durch Ministerpräsident Horst Seehofer und Forstminister Helmut Brunner, den kommunalen Forstbetrieben, die eigenes Personal zur Bewirtschaftung des Waldbesitzes vorhalten, ab 2012 einen Zuschuss im Rahmen des neu geschaffenen Gemeinwohlausgleichs zu. Dieser beträgt, vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, für Betriebsleitung und Betriebsausführung zusammen 7,80 Euro je ha Holzbodenfläche und Jahr, für Betriebsausführung allein 6,50 Euro je ha Holzbodenfläche und Jahr. Der neue Pakt, der die Vorgängervereinbarung aus dem Jahr 2004 ersetzt, schließt eine Regelungslücke, indem er Kommunen, die die Waldbewirtschaftung nicht den staatlichen Behörden übertragen, über eine Festbetragsfinanzierung gleichstellt.
Die Stadt Landsberg hat jedoch bislang keine Gelder für die Instandhaltung ihrer Wälder erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die o. g. Anfrage beantwortet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

1. a) Warum wurden den Forstbetrieben der Stadt Landsberg bislang keine Ausgleichszahlungen/Zuschüsse aus dem „Kommunalwaldpakt“ zugeteilt?
zu 1. a) Die auf dem Kommunalwaldpakt basierende Neufassung der Körperschaftswaldverordnung tritt am 01.11.2012 in Kraft. Eine Zuteilung von Mitteln ist erst nach diesem Zeitpunkt möglich.

1. b) Welche Summe wurde den kommunalen Forstbetrieben von Landsberg dabei bislang vorenthalten?
zu 1. b) siehe 1. a

1. c) Wie viele Hektar Holzbodenfläche werden in Landsberg derzeit kommunal bewirtschaftet und hätten damit Anspruch auf den Gemeinwohlausgleich des Kommunalwaldpakts?
zu 1. c) Derzeit werden – vorbehaltlich der Prüfung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck im Rahmen einer Antragsstellung für den Gemeinwohlausgleich – in Landsberg kommunal bewirtschaftet:
Heilig-Geist-Spitalstiftung: 1681,3 ha Holzbodenfläche
Stadt Landsberg:   421,1 ha Holzbodenfläche
mithin insgesamt: 2102,4 ha Holzbodenfläche.

2. a) Welche Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten existieren von Seiten des zuständigen Ministeriums?
zu 2. a) Die Regelungen für die Gewährung des Gemeinwohlausgleichs finden sich in der Neufassung der KWaldV und treten zum 01.11.2012 in Kraft. Danach wird der Gemeinwohlausgleich jährlich – bei während des Jahres eintretenden Voraussetzungen anteilig für die entsprechenden Monate – und nur auf Antrag der Körperschaft beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Für das Jahr 2012 kann der Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2012 gestellt werden. Ab dem Jahr 2013 ist der Antrag spätestens zum 31. März für das laufende Kalenderjahr zu stellen. 

2. b) Wie wurden die zuständigen „Forstämter“ der Kommunen über die Inanspruchnahme des im Dezember 2011 geschlossenen „Kommunalwaldpakts“ informiert?
zu 2. b) Die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden mit LMS vom 15.02.2012 Az. F1-7782-1/38 über den neuen Pakt zur Bewirtschaftung des Kommunalwalds unterrichtet und gebeten, die körperschaftlichen Waldbesitzer hierüber in geeigneter Weise zu informieren.

3. a) Welche bayerische Kommunen haben bereits Zuschüsse im Rahmen des Kommunalwaldpakts erhalten?
zu 3. a) siehe 1. a

3. b) Um welche Summen handelte es sich dabei bei den einzelnen Kommunen?
zu 3. b) siehe 1. a

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

++++++

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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