Wittelsbacher Ausgleichsfonds
Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/ Die Grünen, zum Plenum vom 12. April 2016
Hat die Staatsregierung jemals einen Ausstieg bzw. die Abwicklung des nicht auf dem Bayerischen Stiftungsgesetz basierenden Wittelsbacher Ausgleichfonds (WAF) geprüft und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat:
Der WAF wurde durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 9. März 1923 zur Durchführung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bayerischen Staat mit dem Haus Wittelsbach errichtet.
Diese Lösung hat sich seit nunmehr über 90 Jahren als stabiler Interessenausgleich zwischen dem Freistaat Bayern und dem Haus Wittelsbach in der Praxis bewährt.
Das Gesetz sieht vor, dass der Fonds aufgelöst wird und sein Vermögen an den Bayerischen Staat fällt, wenn Mitglieder des Hauses Wittelsbach, die nach den vor dem 8. November 1918 maßgebenden Bestimmungen Anspruch auf Leistungen des Staates hätten, nicht mehr vorhanden sind (Art. 8 WAF-Gesetz).