21. Juli 2022

Kostenexplosion beim Bau der 2. Stammstrecke in München

Anfrage zum Plenum zu den Plenarsitzungen 19.07.2022 bis 21.07.2022 des Abgeordneten Ludwig Hartmann

Im Zuge der unlängst von Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter bekanntgegebenen massiven Baukostensteigerungen und Bauzeitverzögerung bei der 2. SBahnStammstrecke in München frage ich die Staatsregierung, wann die Staatskanzlei informiert wurde, dass gegebenenfalls das KostenNutzenVerhältnis des Projekts unter 1,0 liegen könnte und damit die Kofinanzierung durch den Bund infrage gestellt oder auf einen proportionalen Anteil gemäß Tragfähigkeitsprinzip reduziert werden könnte, und was sie daraufhin unternommen hat?

 

Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:

Zunächst weist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf die außerordentlich kurze Frist hin, die ihm zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung steht und bittet, diesen Umstand bei der Bewertung seiner Antworten zu berücksichtigen.


Vorbemerkung:

Die Deutsche Bahn trägt als zuständige Projektträgerin die Verantwortung für den Bau der 2. SBahnStammstrecke. Weder das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr noch das Bundesverkehrsministerium sind Bauherren des Projekts. Sowohl der Bund als auch der Freistaat sind bei der Finanzierung abhängig von gelieferten Fakten und Datenlagen der Deutschen Bahn.


Die Basis aller Entscheidungen können ausschließlich fundierte und final geprüfte Aussagen und Informationen des Projektträgers, der Deutschen Bahn, sein.
Das letzte offizielle und verlässliche Statement der DB stammt vom Juli 2019, als die DB beim damaligen Gipfel mitteilte, es werde weder mehr Kosten noch wesentlich längere Bauzeiten geben. Die Deutsche Bahn hat seit dem letzten Spitzengespräch 2019 bis zum heutigen Tag keine verlässlichen und offiziellen Zahlen geliefert weder zu den Kosten noch zur Dauer des Bauprojekts.
Zwar hatte die DB in einem Gespräch mitgeteilt, dass sich die Inbetriebnahme der 2. SBahnStammstrecke voraussichtlich von 2028 auf 2034 verschieben werde.

Auskünfte zu Kostenentwicklungen wurden nicht gegeben. Deutsche Bahn-Vorstand Ronald Pofalla nahm in einem Schreiben vom 13. Oktober 2020 an die damalige Hausspitze des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr diese Aussagen jedoch wieder zurück, indem er sie lediglich als „erste Diskussionsbasis“ ansah, die weiterer intensiver Anstrengungen bedürfe, um einen Stand zu erreichen, der verlässliche Aussagen ermögliche. Diese Arbeiten würden allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bis zum heutigen Tag hat trotz mehrfachen Drängens vonseiten des Freistaates die Deutsche Bahn keine verlässlichen Aussagen zu Kosten- und Terminentwicklung beim Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke gemacht. Sie trägt als zuständige Maßnahmenträgerin und Bauherrin die Verantwortung für den Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke. Bund und Freistaat sind Fördergeber.

Im Ressortkontakt zwischen dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehrund der Staatskanzlei wurde am 23. Dezember 2020 informiert, dass die dem Spitzengespräch von 2019 zugrunde gelegten Zeit- und Kostenpläne der Bahn infrage zu stellen seien und sich die Inbetriebnahme des Projekts 2. S-Bahn-Stammstrecke nach internen Einschätzungen der Deutschen Bahn auf Ende 2034 verschieben könnten. Gleichzeitig wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu den Kosten keine konsolidierte Datengrundlage vorliege und dass nach Auskunft des Deutsche Bahn-Vorstands belastbare Aussagen erst ab Ende 2021 möglich seien. Es wurde auf eine Grobschätzung der Baubegleitung des Freistaates zu mutmaßlichen Kosten hingewiesen, wonach die Kosten von 3,8 Mrd. Euro auf 5,2 Mrd. Euro steigen könnten.


Es wurde mit Blick auf ein weiteres mögliches Vorgehen darauf hingewiesen, dass Gespräche in jedem Fall eine belastbare Datengrundlage erfordern würden.
Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Theurer beim Bundesminister für Digitales und Verkehr stellt diesbezüglich in seinem Schreiben vom 6. Juli 2022 an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages klar:
„Kostensteigerungen und Bauzeitverlängerung müssen vom Vorhabenträger der Deutschen Bahn AG vertreten und begründet werden.“
Dies vorangestellt wird die Anfrage zum Plenum wie folgt beantwortet: Um die Förderfähigkeit des Projektes zu erhalten, wurde in enger Abstimmung mit dem Bund Anfang 2022 begonnen, eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen. Dazu gibt es bereits positive Zwischenergebnisse.