26. Juli 2010

Unkonventionelles Erdgas in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 21.06.2010 mit den Antworten der Staatssekretärin Katja Hessel, vom 26.07.2010 (kursiv dargestellt)

Als unkonventionelles Erdgas bezeichnet man Gas, welches durch neuartige Bohrmethoden aus tiefen Gesteinsschichten wie Tonsteinen (shale-gas), Sandsteinen, Kalksteinen, Kohleflözen, Aquiferen und Gashydraten gewonnen werden kann.
Verfeinerte Bohrmethoden machen die Förderung dieses Erdgases möglich und erschwinglich. Die Internationale Energieagentur schätzt die weltweiten Reserven auf 921 Billionen Kubikmeter, was dem Fünffachen der weltweit in den konventionellen Reservoirs lagernden Mengen entspricht. In den USA macht die Förderung von unkonventionellem Erdgas schon heute mehr als 40 Prozent der Gesamtförderung an Erdgas aus. Von dort stammen jedoch auch Berichte über erhebliche Umweltbelastungen, die mit der Förderung von Unkonventionellem Erdgas in Zusammenhang stehen. So wird in den dortigen Medien von Verunreinigungen des Grundwassers, sowie von Giftstoffen wie Arsen und radioaktiven Stoffen, die bei der Förderung an die Oberfläche gelangen berichtet.
Auch in Europa werden große Vorkommen an unkonventionellem Erdgas vermutet.
Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe damit beauftragt, das Ressourcenpotential in Deutschland abzuschätzen. Laut einem Bericht von Spiegel-Online vom 22.04.2010 sucht der Konzern ExxonMobil in Niedersachsen bereits nach Unkonventionellem Erdgas. Für die Vergabe der Lizenzen für Probebohrungen sind die Bergbehörden der Bundesländer zuständig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Nach der Definition der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover zählen zum unkonventionellen Erdgas die Vorkommen, bei denen das Gas einer Förderbohrung nicht ohne weitere technische Maßnahmen in ausreichender Menge zuströmt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Erdgas nicht in freier Gasphase im Gestein vorkommt oder die Speichergesteine nicht ausreichend durchlässig sind. Dabei handelt es sich um Gasvorkommen in dichten Gesteinen (Erdgas aus Tonsteinen – Shale gas und Erdgas aus dichten Sand- oder Kalksteinen – Tight gas), aus Kohleflözen, in Aquiferen und aus Gashydraten. Das weltweite Potential für unkonventionelles Erdgas ist sehr groß. Bislang gibt es aber nur Abschätzungen über prinzipiell vorhandene Mengen (in-situ-Mengen). Wie viel davon tatsächlich technisch (Ressourcen) und wirtschaftlich (Reserven) gefördert werden kann, ist noch nicht bekannt. Derzeit gibt es lediglich für Nordamerika erste Schätzungen, die nach dem Bericht „Energierohstoffe 2009“ der BGR bei Shale gas bei ca. 5 Billionen m³ lagen. Zum Vergleich: die weltweiten Reserven von konventionellem Erdgas werden nach diesem Bericht auf ca. 183 Billionen m³ geschätzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Haben in Bayern bereits Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas stattgefunden und sind schon Förderlizenzen für unkonventionelles Erdgas vergeben worden?
Zu Frage 1:
In Bayern wurden bisher keine Bohrungen gezielt nach unkonventionellem Erdgas durchgeführt. Die beantragten Aufsuchungs- und Förderlizenzen (Erlaubnisse und Bewilligungen) wurden für die Aufsuchung und Gewinnung von konventionellem Erdgas erteilt. 

2. Welche Firmen haben in Bayern eine Lizenz zur Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas beantragt (bitte auflisten) und wo sollen diese Bohrungen stattfinden?
Zu Frage 2:
Die Arbeitsprogramme der Erlaubnisse und Bewilligungen für Erdgas beinhalten keine gezielten Untersuchungen nach unkonventionellem Erdgas. Bohrungen auf unkonventionelles Erdgas sind bisher nicht beantragt worden.

3. a) Über welche Kenntnisse verfügt die Staatsregierung über den Umfang der Vorkommen von unkonventionellem Erdgas in Bayern?
b) Liegen der Staatsregierung Studien vor, die eine Abschätzung dieser Vorkommen enthalten, und wenn ja, auf welchen Umfang werden diese Vorkommen geschätzt?
Zu Frage 3:
Bisher liegen keine Studien und Erkenntnisse über Vorkommen und Umfang von unkonventionellem Erdgas in Bayern vor.

4. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über mögliche Umweltschäden vor, die bei der Förderung von unkonventionellem Gas entstehen können?
Zu Frage 4:
Der  Staatsregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Sollten Anträge auf die Durchführung von Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas eingehen, ist die Einhaltung der geltenden technischen und umweltrechtlichen Vorschriften zu prüfen und zu beachten.

5. Welche Einnahmen verspricht sich die Staatsregierung von der Vergabe von Förderlizenzen für unkonventionelles Erdgas in Bayern?
Zu Frage 5:
Förderlizenzen können nach dem Bundesberggesetz erst dann erteilt werden, wenn fündige Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas abgeteuft wurden. Es ist bisher nicht erkennbar, dass in Bayern solche Absichten bestehen, noch ist das wirtschaftlich gewinnbare Potential von unkonventionellem Erdgas auch nur grob abschätzbar. Die Staatsregierung erwartet daher aus diesen Gründen mittel- und langfristig keine Einnahmen.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei die Antwort der Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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