Unfallopfer aus bayerischem AKW in der Asse entsorgt?
Grüne fordern Aufklärung von der Staatsregierung
Die Landtagsgrünen haben Umweltminister Söder aufgefordert, umgehend Klarheit darüber herzustellen, ob im Atommüll-Lager Asse tatsächlich Teile der beiden Todesopfer aus einem schweren Unfall im schwäbischen Atomkraftwerk Gundremmingen aus dem Jahr 1975 entsorgt worden sind. Wie mehrere Medien heute berichten, sollen Organe der beiden getöteten Kraftwerksmitarbeiter auf Radioaktivität untersucht worden und dann eigens im Kernforschungszentrum Karlsruhe verbrannt worden sein. Die Asche sei schließlich ins niedersächsische Atommüll-Lager Asse geschickt worden. „Wenn diese Meldungen zutreffen, dann muss sich die Staatsregierung auf eine ganze Menge unangenehmer Fragen einstellen“, sagte der energiepolitische Sprecher Ludwig Hartmann.
Nach den damaligen offiziellen Bekundungen des Betreibers und der Staatsregierung handelte es sich bei den Todesfällen in Gundremmingen nämlich nicht um Strahlenopfer. Die beiden Schlossermeister seien vielmehr aufgrund schwerer Hitzewirkungen durch austretenden heißen Dampf getötet worden, bestätigte der damalige Umweltminister Streibl in seinem Abschlussbericht vor dem Landtag: „Die Kontamination der beiden Verunglückten mit radioaktiven Stoffen hätte keinesfalls zum Tode geführt, auch nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung“, führte Streibl seinerzeit vor dem Umweltausschuss aus.
„Warum wurden dann so mit den Körpern der Toten umgegangen?“ drängt Ludwig Hartmann auf Aufklärung. Die absolut unwürdige Entsorgung in einem Atommüll-Endlager sei nach der offiziellen Unbedenklichkeitserklärung der Staatsregierung in keinster Weise zu begründen: „Es sei denn, die radioaktive Belastung der beiden Opfer und damit das Risiko einer normalen Erdbestattung waren wesentlich dramatischer, als die Staatsregierung damals offiziell zugeben wollte.“ Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, umgehend für Aufklärung zu sorgen und dafür auch die Akten über den Gundremminger Unfall offen zu legen.