Politik
Thema Kommunales
Eigentumsverhältnisse, kommunale Verträge und Umrüstungen öffentlicher Straßenbeleuchtungen
Die Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf die LED-Technologie bringt viele positive Effekte mit sich: Neben der Steigerung der Beleuchtungsqualität sind das z. B. Klimaschutz, Energieeinsparung, Minimierung von Betriebs- und Wartungskosten, Haushaltsentlastung und Aufwertung des Stadtbildes. Durch die Umrüstung der vorhandenen Leuchtsysteme in öffentlichen Gebäuden und der Straßenbeleuchtung sind Einsparungen beim Stromverbrauch von bis zu 80 Prozent möglich. Dabei wirft die Modernisierung der Straßenbeleuchtung nicht nur für die Kommunen eine Reihe von Fragen auf, insbesondere was die Investitionskosten, die Fördermöglichkeiten und die Notwendigkeit von Ausschreibungen anbelangt.
Planungsstand Ortsumfahrung Oberau
1. Welchen Planungsauftrag hat das Straßenbauamt erhalten?
2. Basieren die aktuellen Planungen auf den alten Plänen aus den 70er Jahren und betreffen die Straßenführung nach Oberau-Nord?
3. a) Werden Alternativvorschläge, wie die direkte Einschleifung in den Tunnel, geprüft?
b) Falls ja, welche?
Gremien der bayerischen Sparkassen 2016
1. a) Wie viele Sitzungstermine des jeweiligen Verwaltungsrats fanden im Jahr 2016 jeweils pro bayerischer Sparkasse statt? b) Welche Sparkassen haben ihren Verwaltungsrät*innen zum Stichtag 31.12.2016 Kredite gewährt? c) Um welche Kreditsummen handelt es sich dabei bei den einzelnen Sparkassen insgesamt (bitte getrennt nach Privat- und Unternehmenskrediten)?
2. a) Wie viele Mitglieder zählte der gesamte Verwaltungsrat je bayerischer Sparkasse im Jahr 2016? b) Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der Verwaltungsräte in den einzelnen bayerischen Sparkassen seit 2010 entwickelt?
Obergrenze für Flächenverbrauch am Donnerstag im Plenum
Es wird ernst mit der Initiative der Landtags-Grünen zum Kampf gegen den ausufernden Flächenverbrauch in Bayern. Am Donnerstag wird im Bayerischen Landtag in erster Lesung über ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch debattiert. „Wir wollen eine Politik, die denkt, bevor der Bagger kommt“, fordert Fraktionschef Ludwig Hartmann, der auch in Gewerbegebieten „intelligente, flächensparende Bauplanungen mit Geschossflächen und Tiefgaragen“ fordert.
Grüne Gesetzesinitiative für Flächenverbrauchs-Obergrenze
Die Landtags-Grünen machen ernst bei ihrem Kampf gegen den ausufernden Flächenverbrauch in Bayern. Am Donnerstag wird im Bayerischen Landtag in erster Lesung über ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch debattiert. „Wir wollen eine Politik, die denkt, bevor der Bagger kommt“, fordert Fraktionschef Ludwig Hartmann, der auch in Gewerbegebieten „intelligente, flächensparende Bauplanungen mit Geschossflächen und Tiefgaragen“ fordert.
Weitere Nachfragen zur Sanierung von Staatsstraßen und Brückenbauwerken in Bayern
Nach der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage „Nachfragen zur Sanierung von Staatsstraßen in Bayern“ auf Drs. 17/15796 werden die Kosten für geplante Straßensanierungen „überschlägig mit einem bayernweit durchschnittlichen Kostenaufwand von 150.000 Euro/km (Fahrbahn einschl. Brücken) auf Netzebene geschätzt.“ An betreffender Stelle des Doppelhaushalts 2017/2018 sind für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils 150 Millionen Euro eingestellt. Dies würde folglich ungefähr 1.000 km sanierungsfähiger Staatsstraßen entsprechen. Laut der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage „Brücken- und Straßensanierungen in Bayern“ auf Drs. 17/15199 wurden jedoch im Jahr 2016 bayernweit nur 404 km saniert und in der Planung für 2017 gar nur Maßnahmen für 366 km vorgesehen.
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch
Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
B) Lösung
Im Bayerischen Landesplanungsgesetz wird der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf höchstens 4,7 ha am Tag begrenzt.
Nachlassimmobilien in Bayern – weitere Fragen
Im Nachgang zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 17. Oktober 2016 betreffend „Nachlassimmobilien im Besitz des Freistaates Bayern“ (Drs. 17/14904) ergeben sich einige weitere Fragen:
1. a) Warum stehen bei der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nur 15 der 3.009 (Stand: 15. März 2017) im Besitz des Freistaats befindlichen Nachlassimmobilien zum Verkauf?