Erträge aus der Beschäftigung von Patient*innen und Insass*innen bayerischer Maßregelvollzugseinrichtungen
Aufbauend auf meine Schriftlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 16/17497, 16/17498 und 16/18289 frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:
1. In welchen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen werden von Patient*innen bzw. Insass*innen Produkte gefertigt, die anschließend nicht direkt von der jeweiligen staatlichen Einrichtung oder einer anderen öffentlichen Stelle an die Endabnehmer*innen verkauft werden?