Beteiligung der Staatsministerin Haderthauer an der Firma SAPOR Modelltechnik offen legen, korrekte Amtsführung überprüfen
Unser Dringlichkeitsantrag vom 04.06.2014
Der Landtag wolle beschließen:
I.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
─ Wie lange und in welchem Umfang war Frau Christine Haderthauer als Teilhaberin an der Firma SAPOR Modelltechnik beteiligt und geschäftsführend tätig (Angabe der Jahreszahlen von Beginn und Ende der Teilhabe)? Wann genau (Datum!) übertrug sie ihren Anteil auf ihren Mann?
─ Trifft es zu, dass das Treuhandkonto SAPOR Modelltechnik Nr. 143990 bei der Sparkasse Ingolstadt auf Christine Haderthauer eingetragen ist? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies der Fall?
─ Ab wann und bis zu welchem Zeitpunkt war Christine Haderthauer Inhaberin der Internetadresse/ Domain sapormodelltechnik.de?
─ Lässt sich aus ihrer persönlichen Beteiligung an SAPOR Modelltechnik für ihren späteren Umgang mit dieser Firma als Staatsministerin eine Befangenheit ableiten?
─ Hat die Staatsministerin die mit dem Maßregelvollzug im Ministerium betrauten Stellen, die Regierung von Niederbayern, den Bezirk Niederbayern und das Bezirksklinikum Straubing darüber informiert, dass sie selbst an der Firma SAPOR Modelltechnik beteiligt war und dass sie indirekt über die Einkünfte ihres Ehemannes Dr. Hubert Haderthauer an den Gewinnen der Firma SAPOR Modelltechnik beteiligt war?
─ Trifft es zu, dass die Staatsministerin im Jahr 2011 auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem ehemaligen Mitinhaber von SAPOR Modelltechnik eine Geldleistung erbrachte, um einen Rechtsstreit zu vermeiden? Falls ja, begründet sich hieraus eine Befangenheit der Staatsministerin gegenüber der Geschäftstätigkeit von SAPOR Modelltechnik, die eine korrekte Ausführung ihrer Fachaufsicht unmöglich macht?
Wie rechtfertigt die Staatsregierung, dass die Bereiche Arbeits- und Beschäftigungstherapie im Maßregelvollzug nur eine Kostendeckungsquote zwischen 63 Prozent und 89,7 Prozent aufweisen (Angabe aus Drs. 16/17497), andererseits aber private Unternehmen mit der Arbeitsleistung aus diesen Therapien Gewinne erzielen? Trifft es also zu, dass in diesen Fällen gewerbliche, private Unternehmen durch Steuermittel indirekt subventioniert werden? Hat konkret so die Firma SAPOR Modelltechnik also einen Teil ihrer Gewinne durch die Subvention der Arbeitsleistung der Modellbau- er im BKH Straubing „erwirtschaftet“? Hält es die Staatsregierung nicht für geboten, dass in diesen Bereichen wenigstens kostendeckend gearbeitet werden muss, wenn mit den Produkten aus den Bereichen Gewinne erwirtschaftet werden können?
Wie bewertet die Staatsregierung den Sachverhalt, dass Dr. Hubert Haderthauer als Verhandlungsführer des Bezirks Mittelfranken in seiner Funktion als Arzt und Initiator der Modellbau-Therapie den Vertrag mit SAPOR Modelltechnik im Namen des Bezirks Mittelfranken abschloss, so- wie die Tatsache dass Frau Christine Haderthauer daraufhin als Gesellschafterin bei SAPOR Modelltechnik tätig wurde?
II.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag sämtliche Verträge und sonstige schriftliche Vereinbarungen der Firma SAPOR Modelltechnik mit dem BKH Straubing vorzulegen und über die Ergebnisse der Prüfung dieser Verträge durch das Rechnungsprüfungsamt des Bezirks Niederbayern zu berichten.
III.
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Theresa Schopper vom 21. Mai 2013, Drs. 16/17519, bestätigt die Staatsregierung, dass für die von Herrn Dr. Hubert Haderthauer ausgeübte Nebentätigkeit im Zusammenhang mit Drogenscreenings keine nebentätigkeitsrechtliche Genehmigung bestand und dass Herr Dr. Hubert Haderthauer seine Nebentätigkeit als Teilhaber der Firma SAPOR Modelltechnik weder angezeigt noch hierfür eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt hat. Rechtliche, insbesondere dienstrechtliche Konsequenzen würden geprüft.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung aufgefordert zu berichten,
─ ob die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist,
─ welche Ergebnisse sie erbrachte,
─ welche rechtlichen Konsequenzen gezogen wurden,
─ welche dienstrechtlichen Konsequenzen die ungenehmigten Nebentätigkeiten hatten,
─ ob es vergleichbare Fälle gibt;
Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
─ Welche Rolle spielt in diesen Zusammenhängen, dass die Fachaufsicht bei Staatsministerin Christine Haderthauer, der Ehefrau des Herrn Hubert Haderthauer, lag?
─ Kann eine Ministerin ihre Fachaufsicht vollumfänglich und ohne Besorgnis der Befangenheit ausüben, wenn aufzudeckende oder zu verhindernde Missstände ihren eigenen Ehemann betreffen bzw. wenn sie selbst indirekt über das Einkommen ihres Ehemanns finanziell negativ betroffen wäre?
─ Wie bewertet die Staatsregierung den Vorgang im Hinblick auf die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs am landgerichtsärztlichen Dienst, der u.a. den erheblichen Umfang der Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte rügte?
─ Wie erklärt die Staatsregierung, dass, obwohl das Gesundheitsministerium in seiner Stellungnahme zum ORH-Bericht erklärt hat, „eine Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten sei angebracht. Sie bedürfe aber einer intensiven und aufwendigen Abstimmung der vier beteiligten Staatsministerien“, diese Reform bisher nicht umgesetzt werden konnte?
─ Welche Rolle spielte das bis 2013 von Staatsministerin Haderthauer geführte Ministerium im Rahmen der „aufwendigen Abstimmung“?
─ Wie ist der Sachstand zur Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten?
Begründung:
Trotz zahlreicher Anfragen an die Staatsregierung sind bisher Umstände und Details der Geschäftsbeziehung der Firma SAPOR Modelltechnik mit dem Bezirkskrankenhaus Straubing und die Art und Weise und Dauer der Beteiligung von Staatsministerin Christine Haderthauer an diesen Geschäften nicht aufgeklärt. Auch der Umgang mit der Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs am landgerichtsärztlichen Dienst lässt Zweifel an der korrekten Amtsführung der ehemaligen Sozialministerin Christine Haderthauer aufkommen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.10.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.