Erträge aus der Beschäftigung von Patient*innen und Insass*innen bayerischer Maßregelvollzugseinrichtungen
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 07.08.2014 mit den Antworten der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, vom 13.10.2014 (kursiv dargestellt)
Aufbauend auf meine Schriftlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 16/17497, 16/17498 und 16/18289 frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:
1. In welchen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen werden von Patient*innen bzw. Insass*innen Produkte gefertigt, die anschließend nicht direkt von der jeweiligen staatlichen Einrichtung oder einer anderen öffentlichen Stelle an die Endabnehmer*innen verkauft werden?
In allen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen (vgl. Antwort zu Frage 2) werden Produkte auch für Auftraggeber gefertigt bzw. teilgefertigt, außer in Wasserburg.
2. An welche und wie viele Firmen mit Gewinnerzielungsabsicht wurden diese Produkte in den letzten 10 Jahren verkauft? Um welche Produkte handelte es sich hierbei?
Maßregelvollzugseinrichtungen verkaufen an Auftraggeber keine Produkte, sondern führen für die Auftraggeber vereinbarte Tätigkeiten aus. Es handelt sich um ein Leistungsversprechen, nicht um den Abschluss eines Kaufvertrags. Die Tätigkeiten wer- den von den Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten im Rahmen ihrer Therapie freiwillig ausgeübt.
In der nachfolgenden Tabelle sind für jede Maßregelvollzugseinrichtung in Bayern die Anzahl der Auftraggeber in den letzten 10 Jahren und die mit den Auftraggebern vereinbarten Tätigkeiten bzw. die Produkte, die in der Maßregelvollzugseinrichtung gefertigt bzw. teilgefertigt wurden/werden, aufgeführt. Ob bei den Auftraggebern im Hinblick auf die gefertigten bzw. teilgefertigten Produkte eine Weiterveräußerungsabsicht bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, hängt von der Art des gefertigten Produktes und seiner geplanten Verwendung ab. In der Übersicht sind auch Auftraggeber enthalten, bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht im rechtlichen Sinne vorliegt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die namentliche Nennung der Auftraggeber verzichtet.
Von den Trägern der Maßregelvollzugseinrichtungen wurden uns folgende Informationen übermittelt:
3. Werden die Verkaufspreise an diese Firmen lediglich bis zur Höhe einer Kostendeckung gesetzt? Falls ja, warum? Wird vor Verkauf an die weiterverkaufenden Unternehmen, der Gewinnhorizont beim Weiterverkauf ermittelt?
Mit den Auftraggebern werden keine Verkaufspreise, sondern Entgelte für die verabredeten Tätigkeiten vereinbart (vgl. hierzu Antwort auf Frage 2). Das Erzielen von Gewinnen durch die Arbeitstherapiebereiche gehört nicht zu den Zielen der Maßregelvollzugseinrichtungen. Eine Kostendeckung wird zwar angestrebt, ist aber in der Regel nicht erreichbar (vgl. hierzu Antwort auf Frage 4).
Auch in Fällen, in denen Auftraggeber die gefertigten bzw. teilgefertigten Produkte weiterveräußern, wird der Gewinnhorizont des Auftraggebers von der Maßregelvollzugseinrichtung nicht ermittelt.
4. Welche jährlichen Geschäftsergebnisse erreichten die unter 1.) erfragten Einrichtungen jeweils in den letzten 10 Jahren mit dem Verkauf der Produkte?
Dem gesetzlichen Auftrag der Besserung der untergebrachten Person im Maßregelvollzug ist ein umfassender Therapieauftrag immanent. Die Arbeitstherapie ist dabei ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Therapie im Maßregelvollzug insbesondere zur Tagesstrukturierung, Belastungserprobung, (Weiter-) Qualifizierung und schließlich zur Resozialisierung. Die Arbeitstherapie ist eine therapeutische Einheit, keine Arbeitsstätte im herkömmlichen Sinne. Die Patientinnen und Patienten nehmen in Abhängigkeit von ihrem individuellen Therapieplan freiwillig an der Arbeitstherapie teil. Therapieziele sind das Training arbeitsrelevanter Schlüsselqualifikationen zur Vorbereitung auf die Entlassung, bei jungen Patientinnen und Patienten auch der Erwerb zusätzlicher beruflicher Qualifikationen, außerdem die Vermittlung von Befriedigung und Erfolg im Zusammenhang mit Arbeit. Die Arbeitsbedingungen entsprechen am ehesten den Anforderungen an beschützte Arbeitsplätze und sind so gestaltet, dass einerseits auf mögliche krankheitsbedingte Einschränkungen Rücksicht genommen werden kann, andererseits jedoch die Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten zur Belastungserprobung und Weiterqualifizierung erhalten. Für die Teilnahme an der Arbeitstherapie erhalten die Patientinnen und Patienten von den Maßregelvollzugseinrichtungen ein angemessenes Entgelt. Bei diesem Entgelt handelt es sich um eine therapeutische Maßnahme, die vorrangig der Motivation und Belohnung dient.
Die Arbeitstherapiebereiche der Maßregelvollzugseinrichtungen sind keine eigenständigen Einheiten, für die von Seiten der Träger Geschäftsergebnisse ermittelt werden. In der Kostenstellenrechnung der Träger gibt es nicht in allen Fällen eine Unterscheidung zwischen Beschäftigungs- und Arbeitstherapie und in keinem Fall eine Unterscheidung zwischen Arbeitstherapiebereichen mit und ohne Auftraggeber. Die auf die Arbeitstherapiebereiche entfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten können daher nur geschätzt werden. Weiterhin entstehen auf Seiten der Maßregelvollzugseinrichtungen als Kosten die Entgelte für die Patientinnen und Patienten, die im Rahmen der Arbeitstherapie tätig wurden. Wenn man all diesen Kosten die aus den Verträgen mit den Auftraggebern vereinbarten Vergütungen gegenüberstellt, ergeben sich für die Arbeitstherapiebereiche der Maßregelvollzugseinrichtungen folgende auf volle 10.000 Euro gerundete Ergebnisse.
Bezirksklinikum Ansbach:
2004: -220.000 Euro
2005: -220.000 Euro
2006: -270.000 Euro
2007: -270.000 Euro
2008: -330.000 Euro
2009: -410.000 Euro
2010: -410.000 Euro
2011: -480.000 Euro
2012: -490.000 Euro
2013: -510.000 Euro
Bezirksklinikum Bayreuth:
2004: -360.000 Euro
2005: -470.000 Euro
2006: -440.000 Euro
2007: -450.000 Euro
2008: -480.000 Euro
2009: -560.000 Euro
2010: -500.000 Euro
2011: -590.000 Euro
2012: -730.000 Euro
2013: -790.000 Euro
Bezirksklinikum Erlangen:
2004: -180.000 Euro
2005: -180.000 Euro
2006: -180.000 Euro
2007: -220.000 Euro
2008: -230.000 Euro
2009: -240.000 Euro
2010: -260.000 Euro
2011: -270.000 Euro
2012: -270.000 Euro
2013: -290.000 Euro
Bezirksklinikum Günzburg:
2004: nicht ermittelbar, da es in 2004 keine Arbeitstherapiegruppe gab, in welcher Auftragsarbeiten stattgefunden haben. Lediglich 1 bis 2 Maßregelvollzugspatienten haben an der Arbeitstherapie im Arbeits-Trainings-Zentrum der Allgemeinpsychiatrie teilgenommen, in dessen Rahmen für Auftraggeber Montagearbeiten durchgeführt wurden. Unterlagen über den Anteil der Arbeitsleistungen der Maßregelvollzugspatienten sind nicht vorhanden. 2005: nicht ermittelbar, da es in 2005 keine Arbeitstherapiegruppe gab, in welcher Auftragsarbeiten stattgefunden haben. Lediglich 1 bis 2 Maßregelvollzugspatienten haben an der Arbeitstherapie im Arbeits-Trainings-Zentrum der Allgemeinpsychiatrie teilgenommen, in dessen Rahmen für Auftraggeber Montagearbeiten durchgeführt wurden. Unterlagen über den Anteil der Arbeitsleistungen der Maßregelvollzugspatienten sind nicht vorhanden.
2006: -10.000 Euro
2007: -80.000 Euro
2008: -170.000 Euro
2009: -160.000 Euro
2010: -140.000 Euro
2011: -150.000 Euro
2012: -230.000 Euro
2013: -240.000 Euro
Bezirksklinikum Haar:
2004: -1.360.000 Euro
2005: -1.300.000 Euro
2006: -1.560.000 Euro
2007: -1.650.000 Euro
2008: -1.650.000 Euro
2009: -1.780.000 Euro
2010: -1.990.000 Euro
2011: -2.070.000 Euro
2012: -2.290.000 Euro
2013: -2.330.000 Euro
Bezirksklinikum Kaufbeuren:
2004: -180.000 Euro
2005: -280.000 Euro
2006: -300.000 Euro
2007: -350.000 Euro
2008: -430.000 Euro
2009: -480.000 Euro
2010: -620.000 Euro
2011: -590.000 Euro
2012: -720.000 Euro
2013: -770.000 Euro
Bezirksklinikum Lohr:
2004: -60.000 Euro
2005: -60.000 Euro
2006: -60.000 Euro
2007: -60.000 Euro
2008: -60.000 Euro
2009: -60.000 Euro
2010: -60.000 Euro
2011: -60.000 Euro
2012: -60.000 Euro
2013: -60.000 Euro
Bezirksklinikum Mainkofen:
2004: -140.000 Euro
2005: -290.000 Euro
2006: -360.000 Euro
2007: -360.000 Euro
2008: -360.000 Euro
2009: -840.000 Euro
2010: -630.000 Euro
2011: -800.000 Euro
2012: -800.000 Euro
2013: -770.000 Euro
Bezirksklinikum Parsberg:
2004: -350.000 Euro
2005: -290.000 Euro
2006: -270.000 Euro
2007: -270.000 Euro
2008: -300.000 Euro
2009: -320.000 Euro
2010: -290.000 Euro
2011: -340.000 Euro
2012: -330.000 Euro
2013: -370.000 Euro
Bezirksklinikum Regensburg:
2004: mangels Kostenstellenrechnung nicht ermittelbar
2005: mangels Kostenstellenrechnung nicht ermittelbar
2006: -60.000 Euro
2007: -230.000 Euro
2008: -130.000 Euro
2009: -160.000 Euro
2010: -150.000 Euro
2011: -180.000 Euro
2012: -290.000 Euro
2013: -250.000 Euro
Bezirksklinikum Straubing:
2004: -650.000 Euro
2005: -690.000 Euro
2006: -690.000 Euro
2007: -720.000 Euro
2008: -680.000 Euro
2009: -770.000 Euro
2010: -800.000 Euro
2011: -770.000 Euro
2012: -730.000 Euro
2013: -750.000 Euro
Bezirksklinikum Taufkirchen:
2004: -490.000 Euro
2005: -500.000 Euro
2006: -550.000 Euro
2007: -610.000 Euro
2008: -600.000 Euro
2009: -780.000 Euro
2010: -800.000 Euro
2011: -890.000 Euro
2012: -990.000 Euro
2013: -1.040.000 Euro
Bezirksklinikum Werneck:
2004: -160.000 Euro
2005: -140.000 Euro
2006: -200.000 Euro
2007: -210.000 Euro
2008: -250.000 Euro
2009: -260.000 Euro
2010: -280.000 Euro
2011: -300.000 Euro
2012: -320.000 Euro
2013: -320.000 Euro
5. Wie viele in den Einrichtungen untergebrachte Personen arbeiteten im Durchschnitt in den jeweiligen Arbeitstherapiegruppen?
Hierzu teilten die Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen Folgendes mit:
6. Wie viele verurteilte Mörder*innen wurden in diesen Gruppen beschäftigt?
7. Wie viele von diesen verurteilten Mörder*innen waren in psychiatrischer Behandlung?
Alle diese Personen befinden bzw. befanden sich in psychiatrischer Behandlung.
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