Unser Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie
Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 08. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des “Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.
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