25. April 2013

Steuerbetrug auch in Bayern bekämpfen

Unser Dringlichkeitsantrag vom April 2013

Der Landtag wolle beschließen:
1.Der Landtag stellt fest,
dass eine hohe Aufklärungsquote wesentlich ist, um Steuerhinterziehung zu verhindern, die Staatsregierung aber die Aufklärung mit ihrer verfehlten Personalpolitik in den vergangenen Jahren massiv behindert hat. Der Landtag kritisiert, dass die personelle Ausstattung der bayerischen Finanzverwaltung in der Regel im bundesweiten Vergleich auf dem letzten Platz liegt.
In der gesamten Finanzverwaltung fehlen mehr als 5.000 oder ein Viertel aller nach der bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung eigentlich notwendigen Vollzeitkräfte.
Zudem ist die Staatsregierung seit vielen Jahren nicht Willens und nicht fähig, die vom Landtag beschlossenen Planstellen zu besetzen. Sie hat im Gegenteil mit Maßnahmen wie der Wiederbesetzungssperre die Personal-situation der Finanzverwaltung schuldhaft massiv verschärft. So sind bei der Steuerfahndung nur 389 von 507 Stellen nach der Personalbedarfs-rechnung besetzt, bei der Umsatzsteuersonderprüfung sind es 237 von 446 Stellen. Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, ihre politische Verantwortung für Steuerbetrug zu beenden und umgehend ein brauchbares Kon-zept gegen die seit vielen Jahren bestehende und vom Bayerischen Obersten Rechnungshof jedes Jahr bemängelte dramatische personelle Unterbesetzung der bayerischen Finanzverwaltung vorzulegen. Die vom Landtag für die Finanzverwaltung beschlossenen Planstellen sind schnellstmöglich zu besetzen. Die Wiederbesetzungssperre ist sofort aufzuheben.

2.Der Landtag begrüßt, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert ist, weil es Steuerbetrügerinnen und -betrüger dauerhaft geschützt hätte. Wäre es nach der Staatsregierung gegangen, könnten sich alle, die ihr Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust haben, anonym gegen eine niedrige Ablasszahlung von ihrer Schuld freikaufen.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat für eine Initiative für einen automatischen Informationsaustausch über Zinserträge auch mit der Schweiz einzusetzen.