Sonderkontrolle der bayerischen Biogasanlagen
Unser Dringlichkeitsantrag vom 07.07.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Sonderprüfungsprogramm für die bayerischen Biogasanlagen zu beauftragen, bei dem geprüft wird, ob ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen getroffen wurden. Im Rahmen der Prüfung ist weiterhin zu klären, inwieweit die personelle Ausstattung der Kontrollbehörden ausreichend ist. Dem Landtag ist über die Ergebnisse des Sonderprüfungsprogramms schriftlich zu berichten.
Begründung:
Biogasanlagen sind für einen erheblichen Anteil des jüngsten Fischsterbens in bayerischen Gewässern verantwortlich. Nicht selten sind dabei fehlende Vorkehrungen zur Aufnahme der Biogasgülle bei Leckagen verantwortlich (z.B. fehlender Havariewall). Durch eine Sonderuntersuchung sollen diese Missstände ermittelt und möglichst abgestellt werden.
Die Kontrolle kann nach § 46 Abs. 4 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV erfolgen:
─ Die zuständige Behörde kann unabhängig von den sich nach den Abs. 2 und 3 ergebenden Prüfzeitpunkten und -intervallen eine einmalige Prüfung oder wiederkehrende Prüfungen anordnen, insbesondere wenn die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung von Gewässereigenschaften besteht.
Das Wasserhaushaltgesetz fordert in § 62 Abs. 1 für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den bestmöglichen Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. Dieser ist besonders bei älteren Anlagen durch ein Fehlen vor Rückhalteeinrichtungen bei Havarien derzeit häufig nicht gegeben. Hier ist dringend eine Nachrüstung erforderlich.
Die Einhaltung der Auflagen zum Gewässerschutz und zum Immissionsschutz ist bei Biogasanlagen sehr mannigfaltig und komplex. Die zuständigen Behörden haben hier einen hohen Kontrollaufwand. Die Häufung von Biogasanalgen in ländlichen Regionen stellt das Personal an den Landratsämtern jedoch zeitlich und organisatorisch vor große Probleme. Oftmals ist hier keine ausreichende personelle Ausstattung des Fachpersonals vorhanden um die notwendigen Kontrollen durchzuführen. Dies ist im Rahmen der Sonderprüfung zu ermitteln und ggf. sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.