Ökologischere Neuausrichtung der steuerlichen Förderung von Dienstwagen
Unser Antrag vom 18.04.12 im Wortlaut
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, die steuerlichen Begünstigungen für Dienstwagen auf Autos mit einem CO2-Ausstoß von maximal 120 g/km zu begrenzen.
Begründung:
Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche werden mittlerweile 90 Prozent der großen Limousinen als Dienstwagen steuerlich gefördert. Die bisherige Praxis, Dienstwagen umso stärker steuerlich zu begünstigen, je klima- und umweltschädlicher sie sind, ist nicht mehr zeitgemäß, und angesichts des Klimawandels sind entsprechende steuerliche Anreize für die Anschaffung relativ schadstoffarmer Dienstwagen überfällig.
Die aktuelle Besteuerung kritisiert aktuell auch der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ in seinem Jahresgutachten 2011/2012, in dem es u.a. heißt: „Insgesamt werden Steuerlasten von der Gruppe der Dienstwagennutzer auf die Gruppe der Nicht-Dienstwagennutzer überwälzt. Die höchste ungerechtfertigte Steuerersparnis erzielen dabei die Steuerpflichtigen mit den höchsten Steuersätzen, deshalb sind auch die Verteilungswirkungen kritisch einzustufen. Der derzeitige Zustand ist somit unbefriedigend.“
Zu einem vergleichbaren Ergebnis kamen auch die Autoren der Studie „Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland“, die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben worden war (FiFo-Bericht Nr. 13, Köln, Mai 2011): „Die Analysen zeigen, dass die untersuchten Regeln die größte Steuervergünstigung in Deutschland darstellen.“
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider durch die Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FDP, sowie der Freien Wähler, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.