17. März 2016

Notkühlsysteme AKW Gundremmingen

Anfrage zum Plenum am 16.03.2016 des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liegt der Staatsregierung die Stellungnahme der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zur Qualität der Notkühlsysteme des AKW Gundremmingen vor, aus der in der vergangenen Woche beim Jahrespressegespräch des Betreibers der Gundremminger Atomreaktoren zitiert wurde; wenn ja, seit wann hat die Staatsregierung Kenntnis vom Inhalt dieser Stellungnahme und welche Empfehlungen bzw. Konsequenzen hat das Bundesumweltministerium in Bezug auf die Bayerische Atomaufsicht gezogen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gemeinsam von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und dem Physikerbüro Bremen erarbeitete „Stellungnahme zur Bewertung des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems ZUNA des Kernkraftwerks Gundremmingen als Teil des Sicherheitssystems (Sicherheitseinrichtung)“ wurde dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit Schreiben des BMUB vom 23.02.2016 übermittelt.
Das BMUB äußerte mit der Übersendung die Bitte, dass das StMUV die in der Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise an den Betreiber des Kernkraftwerks Gundremmingen in eigener Zuständigkeit im Rahmen seines aufsichtlichen Handelns berücksichtigen und hierüber informieren möge. Zu diesem Zweck fand ein erstes aufsichtliches Gespräch unmittelbar nach Erhalt der Stellungnahme statt.