17. Januar 2014

„No Spy“ – und europäisches Anti-Spionageabkommen

Unser Antrag vom 17.01.2014

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:

1. im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über ihre Erkenntnisse zum aktuellen Verhandlungsstand in Bezug auf das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geplante „No-Spy“-Abkommen sowie in Bezug auf das europäische Anti-Spionageabkommen zu berichten. 
Dabei ist insbesondere darauf einzugehen:

─  Welche konkreten Inhalte und Schutzbestimmungen diese Abkommen beinhalten sollen;

─  Welche Überwachungsmaßnahmen nach diesen Abkommen auch weiterhin für ausländische Geheimdienste möglich sind;

─  Wie Bürgerinnen und Bürger mögliche Rechte aus den Abkommen durchsetzen können;

─  Welcher Zeitplan für die Verhandlungen vorgesehen ist und

─  Welche Erfolgsaussichten die Verhandlungen nach derzeitigem Stand haben.

2. sich auf Bundesebene und bei den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass Verhandlungen zu einem weitreichenden Abkommen aller EU-Mitgliedsstaaten mit den USA zum gegenseitigen Spionageverzicht aufgenommen werden. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen dieses Abkommens müssen mindestens denen des Entwurfs zur EU-Datenschutzgrundverordnung entsprechen.

Begründung:
Als Reaktion auf die NSA-Geheimdienstaffäre kündigte die Bundesregierung die Verhandlung eines „No-Spy“-Abkommens mit den USA an. Nach Medienberichten steht dieses geplante Abkommen über einen Spionageverzicht vor dem Aus: Die USA verweigerten die Zusage, künftig keine deutschen Regierungsmitglieder und politische Amtsträger mehr abzuhören. Darüber hinaus steht der Bundesnachrichtendienst (BND) in förmlichen Verhandlungen mit den europäischen Geheimdiensten, um innerhalb der EU eine Vereinbarung gemeinsamer nachrichtendienstlicher Standards zu erwirken. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, über den aktuellen Verhandlungsstand zu berichten.
Ein bilaterales „No-Spy“-Abkommen allein mit den USA ohne die Einbeziehung Großbritanniens kann keinen effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger garantieren. Damit das Abkommen nicht umgangen werden kann, muss auch der wichtigste Geheimdienstverbündete der USA mit in das Regelwerk aufgenommen werden. Eine bilaterale Vertragslösung darf auch nicht dazu führen, dass sich die europäischen Mitgliedstaaten in jeweils eigenen Verhandlungen gegeneinander ausspielen lassen.
Zum Schutz der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen vor Überwachung durch ausländische Dienste brauchen wir ein Abkommen aller EU-Mitgliedsstaaten mit den USA auf einer gemeinsamen Basis, nämlich einem hohen Datenschutzniveau auf der Grundlage aktueller Reformanstrengungen des EU- Datenschutzrechts.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 25.02.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.