Neuordnung der Schulbegleitung für behinderte Schülerinnen und Schüler in Bayern
Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.02.2015
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 ein Konzept für die Neuordnung der Schulbegleitung für behinderte Schülerinnen und Schüler in Bayern vorzulegen.
Im Rahmen der Reform der Schulbegleitung sollen insbesondere folgende Maßnahmen und Schritte umgesetzt werden:
– Ein neues Finanzierungsmodell für die Schulbegleitung, welches die finanzielle Beteiligung des Freistaats im Rahmen einer Mischfinanzierung von Land und überörtlichen bzw. örtlichen Sozialhilfeträgern vorsieht.
– Eine Verlagerung der Zuständigkeit für den Einsatz der Schulbegleiter auf die Schulträger und ihre Zuordnung zum schulischen Personal.
– Die Ermöglichung des klassen- bzw. gruppenbezogenen Einsatzes von Schulbegleitern.
– Die Ergänzung der amtlichen Schulstatistik um eine nach Einsatzort, Förderschwerpunkten und Kostenträgern differenzierte Schulbegleiterstatistik.
– Die Festlegung eines neuen Aufgabenprofils für den Einsatz von Schulbegleitern, welches neben den betreuerischen Tätigkeiten im pflegerischen, motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich, auch die Hilfestellung bei der Erarbeitung und Vermittlung des Unterrichtsstoffs beinhaltet.
– Die Festlegung von Mindeststandards für die Qualifikation von Schulbegleitern sowie für die Vorbereitung und Einarbeitung durch den Schulträger.
– Die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Qualifizierungskursen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
– Die Festlegung von qualifikationsbezogenen Standards für die Eingruppierung und Vergütung von Schulbegleitern.
Begründung:
In Bayern gibt es bereits seit Jahren einen hartnäckigen Streit zwischen der Staatsregierung und den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe über die Zuständigkeit für die Finanzierung und den Einsatz der Schulbegleiter für behinderte Schülerinnen und Schüler. Angesichts der in den letzten Jahren sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Jugendhilfe stark gestiegenen Zahl der Schulbegleiter und der damit einhergehenden enormen Kostensteigerung, erwarten die Kommunen zumindest eine finanzielle Beteiligung des Freistaats an den Kosten der Schulbegleitung. Auch der verstärkte Einsatz von Schulbegleitern an Förderschulen als Kompensation für personelle Defizite, steht in der Kritik.
In dem Konflikt geht es nicht nur um die Zuständigkeit für die Kosten, sondern auch um die grundsätzliche Neuordnung der Zuständigkeit für den Einsatz der Schulbegleiter im Zuge der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich. Um einen klassen- bzw. gruppenbezogenen Einsatz von Schulbegleitern zu ermöglichen und um den Schulen die Einrichtung eines festen Pools von Schulbegleitern zu gestatten, macht eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Schulträger Sinn. Auch das Aufgabenprofil der Schulbegleitung steht im Kontext der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems zur Disposition. Die durch die Eingliederungshilfe vorgegebene Trennung zwischen am individuellen Hilfebedarf orientierten betreuerischen Tätigkeiten und den unterrichtsbezogenen Hilfen bei der Erarbeitung und Vermittlung des Lernstoffs, ist praxisfremd und muss dringend verändert werden. Die Staatsregierung muss in Kooperation mit den Sozialhilfeträgern darüber hinaus verbindliche Mindeststandards für die Qualifikation von Schulbegleitern definieren und entsprechende Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote bereitstellen.
Aus anderen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, liegen mittlerweile unterschiedliche Gerichtsurteile zur Neuverortung der Zuständigkeit für die Schulbegleitung vor, die auch für Bayern relevant werden könnten. Demnach falle die Schulbegleitung in den Kernbereich der schulischen Arbeit und im Zuge der Umsetzung der Inklusion, könne die Integration behinderter Schüler in den Schulbetrieb nicht die Aufgabe des Sozialhilfeträgers sein. Mit Nordrhein-Westfalen hat zudem zum ersten Mal ein Bundesland die Konnexitätsrelevanz der Schulbegleitung im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion anerkannt und ein entsprechendes Förderprogramm verabschiedet. Auch in Bayern ist eine grundsätzliche Neuregelung des Systems der Schulbegleitung im Kontext der schrittweisen Etablierung eines inklusiven Schulsystems dringend geboten.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 23.06.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.