Modellrechnung Schlüsselzuweisung FAG – Berücksichtigung der Jugendhilfeausgaben
Unser Antrag vom 15.11.2012
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, parallel zur Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Finanzausgleichsgesetz 2013 eine Modellrechnung vorzulegen, in der in der neben dem Ansatz für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitssuchende auch die Belastung für Jugendhilfeausgaben berücksichtigt werden.
Begründung:
Neben den Sozialhilfeausgaben schlagen die Jugendhilfeausgaben bei den einzelnen Kommunen unterschiedlich schwer zu Buche. Gleichzeitig wächst der Aufgabenumfang in beiden Bereichen erheblich, ohne dass die Kommunen hier nennenswerte eigene Gestaltungsspielräume haben. Die Kosten in diesen Bereichen müssen daher mittelfristig in größerem Umfang von Bund und Land getragen werden. Gleichzeitig soll durch die Modellrechnung geprüft werden, wie sich eine bessere Berücksichtigung der Jugendhilfekosten im Kommunalen Finanzausgleich für die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften auswirken würde.