20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Mobilität

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Das Kapitel erhält die neue Überschrift „Mobilität“ anstatt „Verkehr“
2. Punkt 4.1 erhält folgende Fassung:
4.1 Verkehrsträgerübergreifende Festlegungen
(Z) Die Verkehrsinfrastruktur ist im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Freistaates (Kapitel 2) verkehrszweigübergreifend unter Ausnutzung der Potenziale der Verkehrsvermeidung zu planen. Sie ist unter Berücksichtigung des absehbaren Mobilitätsbedarfs sowie der Erfordernisse des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu sichern und zu verbessern. Dabei sollen der schienengebundene Personen- und Güterverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau und Substanzerhalt vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der öffentliche Personennahverkehr Vorrang erhalten.
(Z) Die Alpenkonvention und ihr Verkehrsprotokoll sind zu beachten.
3. Die bisherigen Punkte 4.1.1 bis 4.1.3 werden aufgehoben.

Begründung:
Das Landesentwicklungsprogramm ist kein Maßnahmenkatalog und auch keine Zusammenstellung von Leuchtturmprojekten im Verkehrsbereich. Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms verkennt, dass Verkehr Ausfluss von Mobilitätsentscheidungen ist und das Mobilität nicht mit Verkehr gleichzusetzen ist. Der Ausbau der Infrastruktur allein ermöglicht noch keine Mobilität.
Die im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen verkehrsträgerübergreifenden Festlegungen reden dem Ausbau aller Verkehrsträger das Wort. Prinzipien wie Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, Sicherung der Mobilität und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur spielen keine Rolle. Es fehlen verbindliche Ziele. Die Al-penkonvention und ihr Verkehrsprotokoll werden im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Diesen Mängeln gilt es abzuhelfen.