25. Oktober 2016

Keine Auftragsvergabe für den 2. S-Bahn-Tunnel in München vor erneuter Berechnung der Wirtschaftlichkeit

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.10.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich nicht an der Finanzierung von Aufträgen für Hauptbaumaßnahmen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke in München zu beteiligen, bevor der volkswirtschaftliche Nutzen nicht erneut nachgewiesen wird.

Begründung:

Am 8. April 2011 wurde zwischen dem Freistaat Bayern und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG der Bau- und Finanzierungsvertrag für die 2. Stammstrecke der S-Bahn München unterzeichnet und als Durchbruch bei der Finanzierung des 2. Tunnels gefeiert. Passiert ist seither wenig. Nur die Kosten sind gestiegen. Die Standardisierte Bewertung hat im November 2011 für den Mitfall 6 einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,04 ermittelt. Die Standardisierte Bewertung vom November 2011 ist inzwischen wegen der Kostensteigerungen überholt. Es ist unplausibel, dass sich der Nutzen inzwischen im selben Maß erhöht hat wie die Kosten. Es ist davon auszugehen, dass inzwischen die volkswirtschaftlichen Kosten bei erneuter Standardisierter Bewertung über dem Nutzen liegen und der Nutzen-Kosten-Faktor unter die magische Grenze von 1,0 gerutscht ist. Nicht auszuschließen ist, dass er sogar negativ ist. Da der Einsatz öffentlicher Investitionsmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einen Nutzen-Kosten-Faktor größer 1,0 voraussetzt, ist dieser nachzuweisen. Ansonsten ist eine Mitfinanzierung insbesondere für den Freistaat Bayern auszuschließen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.