23. September 2022

Kaputtes Ventil im AKW Isar 2: Grünes Anfragepaket soll Transparenz schaffen – Ludwig Hartmann und Martin Stümpfig: Zahlreiche Ungereimtheiten und offene Fragen müssen aufgeklärt werden

Als „erstaunlich schweigsam“ bezeichnet der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, die Söder-Regierung und speziell das FW-Umweltministerium, bezüglich des kaputten Ventils im Atomkraftwerk Isar 2. „Seit Wochen fordern Vertreter der Regierungsfraktionen landein landaus den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks – das kaputte Ventil, das Sicherheitsrisiko und der Informationsfluss zwischen Betreiber und Regierung aber wird schamhaft ausgeklammert.“ Die Landtags-Grünen reichen deshalb ein Paket an Anfragen ein, um Transparenz rund um die zahlreichen Ungereimtheiten und offenen Fragen zu schaffen. Ludwig Hartmann: „Wir erwarten von der Bayerischen Atomaufsicht klare und eindeutige Antworten.“

Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher, stellt sich unter anderem die Frage, was „ein Kraftwerk nützt, wenn es nach einem Defekt nicht mehr wieder in Betrieb genommen werden kann. Denn die großspurigen Behauptungen eines problemlosen Weiterbetriebs von Isar II bis ins Frühjahr 2023 hinein sind offensichtlich nicht mehr haltbar.“ Auch die Frage, ob die irritierenden Äußerungen des Betreibers, – einerseits volle Leistung bis Jahresende, andererseits sei ein Wiederanfahren des Reaktors ab November 2022 nicht mehr möglich – auch dem TÜV Süd zum Zeitpunkt der Erstellung seiner dreiseitigen Bewertung des Atomkraftwerks Isar 2 bekannt war, ist enthalten. Martin Stümpfig: „Der TÜV Süd ist jederzeit willkommen, seine Behauptung öffentlich zu korrigieren.“

Die Anfragen zum Plenum im Einzelnen:

Wann wurde dem Bayerischen Umweltministerium mitgeteilt, dass das seit dem 19. September in der öffentlichen Debatte genannte Ventil im AKW Isar II leck ist, wann hat der Betreiber dieses Leck festgestellt und wann hat das Bayerische Umweltministerium diese Information an das Bundesumweltministerium weitergegeben?

Aufgrund welcher Erkenntnisse ist die Sicherheit des Betriebs des Atomkraftwerks trotz der Leckage des seit dem 19. September in der öffentlichen Debatte genannten Ventils im AKW Isar 2 bis zum 31.12.2022 gegeben, aufgrund welcher Erkenntnisse ist sie nach dem 1.1.2023 nicht mehr gegeben und welche Anordnungen hat die Bayerische Atomaufsicht hinsichtlich des Ventils bisher getroffen?

Teilt das bayerische Umweltministerium die Einschätzung des Betreibers, wonach ein Wiederanfahren des Reaktors Isar II ab November 2022 nicht mehr möglich sei, obwohl, nach Auskunft des Betreibers und der Staatsregierung der Reaktor bis zum Ende des Jahres „volle Leistung“ liefern kann, seit wann ist der Staatsregierung diese Äußerung des Betreibers bekannt und war sie auch dem TÜV Süd zum Zeitpunkt der Erstellung seines „Gutachtens“ bekannt?

Welchen Beitrag zur Versorgungssicherheit kann das Atomkraftwerk Isar 2 in den kommenden Monaten leisten, wenn ein Wiederanfahren nach einer möglichen bzw. notwendigen Abschaltung ab November 2022 nicht mehr möglich ist und welche Auswirkungen erwartet die Staatsregierung auf die Sicherheitskultur in dem Atomkraftwerk, wenn eine Abschaltung in Verbindung mit der Unmöglichkeit des Wiederanfahrens zu erheblichen finanziellen Einbußen des Betreibers führt?

Ist der Staatsregierung bekannt, warum für den Austausch des lecken Ventils beim AKW Isar 2 der Reaktor eine Woche benötigt wird, ob der Betreiber in diesem Zeitraum weitere wesentliche Maßnahmen am Reaktor durchführen will und wenn ja, welche?

Wie hoch sind die positiven und negativen Lastrampen beim Atomkraftwerk Isar II und wie verändern sich diese, wenn der Reaktor im Streckbetrieb nur noch 85% bzw. 70% seiner Nennleistung erbringen könnte?

Ist dem Bayerischen Umweltministerium – wie der Ministerpräsident im „Morgenmagazin“ am 21.9.2022 angedeutet hat – bekannt, ob beim Atomkraftwerk Isar II eine routinemäßige Wartung geplant ist, wenn ja, für welchen Zeitraum, und sollen dabei auch die Brennelemente neu angeordnet werden?

Ab welchem Zeitpunkt bzw. unter welchen konkreten Rahmenbedingungen (bitte genaue Nennung der Kriterien und deren Grenzwerte) ist ein Wiederanfahren des Reaktors Isar II nicht mehr möglich?

Die Antworten der acht Anfragen zum Plenum werden im Laufe des Donnerstags, 29.9.22, erwartet.