3. März 2011

Haushaltsplan 2011/2012; hier: Jugendarbeit weiter ermöglichen (Kap. 05 04 TG 89)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 05 04 werden in TG 89 „Ausgaben für die Jugendarbeit“ die Ansätze insgesamt für 2011 um 1,25 Mio. Euro und für 2012 um 1,55 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Das Thema Bildung lässt sich nicht auf den Schulunterricht beschränken. Die außerschulische Jugendbildung ist ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Bildungslandschaft. Die im Haushaltsentwurf der Staatsregierung veranschlagten Ansätze in der TG Jugendarbeit können aber keine bedarfsgerechte Finanzierung der Jugendarbeit gewährleisten.
Es sollte daher zumindest ein Inflationsausgleich für steigende Kosten berücksichtigt werden.

<<<< Der Antrag wurde am 6.4.2011 im Plenum abgelehnt.