Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Haltung der Staatsregierung gegenüber einem neuen kerntechnischen Regelwerk

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 14.11.12 mit der Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Ist es richtig, dass sich die Staatsregierung  bei der Diskussion über ein neues kerntechnisches Regelwerk für Abschwächungen gegenüber der „Rev E+“ bei „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerken“ eingesetzt hat und Initiativen ergriffen hat,  damit dieses neue Regelwerk nicht zu einer grundsätzlichen Neubewertung der noch betriebenen Atomkraftwerke führt und plant die Staatsregierung der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Rev E+ der “Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ in der bevorstehenden Sitzung des „Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss“ im November 2012 zuzustimmen?

Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit:

Grundlage des hohen Sicherheitsniveaus der deutschen Kernkraftwerke ist neben den gesetzlichen Vorgaben ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk, das weit über den Inhalt der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ (SiAnf) hinaus Anforderungen an Kernkraftwerke festlegt. Hier ist vor allem das im untergesetzlichen Bereich etablierte, international in höchstem Maß anerkannte Regelwerk des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) zu nennen. Die KTA-Regeln wurden und werden in einem kontinuierlichen Prozess auf Aktualität überprüft und ggf. fortgeschrieben. Alle weltweit verfügbaren, sicherheitsrelevanten Erkenntnisse fließen in diesen Aktualisierungsprozess ein. Die SiAnf erheben den Anspruch Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau eines Kernkraftwerks festzulegen, obwohl bereits beim Beginn der Arbeiten an den SiAnf der Neubau von Kernkraftwerken in Deutschland untersagt war. Die SiAnf verwenden den Ansatz eines idealisierten Kernkraftwerks, der noch dazu einseitig auf eine Weiterentwicklung der Standards heutiger Druckwasserreaktoren abzielt. Durch diesen Ansatz enthalten die SiAnf Anforderungen, die an den derzeit in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken vorbei gehen, da diese die Sicherheit auf ebenso wirkungsvolle, aber eben andere Art und Weise gewährleisten. Dieser Schwachpunkt ist in der derzeit vorliegenden Fassung noch nicht ausgeräumt. Die Staatsregierung geht davon aus, dass die letzten Differenzen bei der Sitzung des Hauptausschusses bereinigt werden können.

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Anbei habe ich Ihnen meine Anfrage zum Plenum und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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