11. Dezember 2013

Gundremmingen: Alle Mängel auf den Tisch

Grüne: Neue Studien und Urteile müssen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden

„Offensichtlich hat die Staatsregierung endlich eingesehen, dass die Reaktoren in Gundremmingen in einem Zustand sind, in dem eine Leistungserhöhung nicht mehr zu verantworten ist“, deutet der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Ludwig Hartmann die Bedenken der Bayerischen Staatsregierung zur beantragten Leistungserhöhung in Gundremmingen. „Jetzt müssen alle Mängel auf den Tisch.“ Mit einem Antrag fordern die Landtagsgrünen die Staatsregierung auf, das von Prof. Wolfgang Renneberg vom Institut für Risiko- und Sicherheitsforschung an der Universität Wien vorgelegte Gutachten im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Dieses habe eine stattliche Anzahl von Mängeln aufgezeigt: von den Konstruktionsmängeln des Reaktordruckbehälters über fehlende Erdbebensicherheit bei den Kühlleitungen bis zu den Gefahren im Nasslager für abgebrannte Brennelemente. Zudem fordert Ludwig Hartmann, die Reaktorsicherheitskommission (RSK) mit einzubeziehen. Diese habe schon vor mehr als vier Jahren einen früheren Genehmigungsentwurf der Staatsregierung für unzureichend betrachtet und die Klärung einer Reihe von Fragen eingefordert. „Es ist schon erstaunlich, dass dieses Gremium nun nicht mehr gefragt werden soll.“ Ebenso müssten die massiven Bedenken des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel berücksichtigt werden. Dessen Urteil kritisiert den mangelnden Schutz gegen Einwirkungen von außen, insbesondere durch terroristische Angriffe mit panzerbrechenden Waffen oder Flugzeugen. „Diese Bedrohungen betreffen auch die Leistungsreaktoren.“ Die Landtagsgrünen fordern eine vollständige Auflistung aller Mängel der Gundremminger Reaktoren. „Die Sicherheit muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber haben“, so Ludwig Hartmann. „Da darf weder auf notwendige Nachrüstungen noch auf frühere Stilllegungen verzichtet werden.“

+++++++++++++++

Hier finden Sie unseren Antrag.