13. April 2010

Gleichzeitiger Ausfall zweier Kühlwasserpumpen im Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen am 7. März 2010

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Christine Kamm vom 07.03.2010 mit der Antwort des Bayerischen Umweltministers Dr. Markus Söder vom 13.04.2010 (kursiv dargestellt)

Wie der Öffentlichkeit erst am 12. März 2010 mitgeteilt wurde, sind am Abend des 7. März 2010 im Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen zwei von drei Kühlwasserpumpen gleichzeitig nicht zur Verfügung gestanden. Aus den bisherigen Veröffentlichungen des Betreibers sind über den tatsächlichen Verlauf des Vorfalls und die Ursachen des meldepflichtigen Ereignisses kaum Informationen zu entnehmen. Deshalb fragen wir die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Am 7.3.2010 wurden im Kernkraftwerk Gundremmingen Block B bei Leistungsbetrieb zwei Pumpen des sog. Hauptkühlwassersystems elektrisch abgeschaltet. Dieses System bildet den nicht nuklearen, sekundären Kühlkreislauf der Anlage. Es hat die Aufgabe, die Abwärme aus dem Turbinenkondensator, welcher im Maschinenhaus unterhalb der Turbine angeordnet ist, zum Kühlturm zu transportieren. Dieser Kreislauf hat eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung, ist aber für den Wirkungsgrad des Kraftwerks und damit für die Stromerzeugung wichtig. Für die sicherheitstechnisch wich- tigen Kühlaufgaben stehen in Kernkraftwerken mehrere eigene unabhängige Kühlkreisläufe zur Verfügung, die hier nicht betroffen waren. 

  1. Wann und wie lange sind die Pumpen jeweils ausgefallen?

    zu 1.: Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurden Entleerungsarmaturen elektrisch abgekoppelt. Dabei wurde ein Stellungssignal einer Armatur ausgelöst. Dieses Signal löste die Abschaltung einer der o. g. Pumpen aus. Durch einen Defekt auf einer elektronischen Steuerungsbaugruppe wurde zudem die zweite Pumpe ausgeschaltet. Das Abschalten der Pumpen wurde durch Signalisierung auf der Warte erkannt. Nach kurzer Zeit (2 min.) wurden die Pumpen wieder zugeschaltet und der Anlagenbetrieb konnte normal weitergeführt werden. 
  2. a) Was war die Ursache für den Ausfall der jeweiligen Pumpen?
    b) Wurde der Ausfall der Pumpen durch das gleiche Ereignis ausgelöst?
    c) Welche Erklärungen gibt es ggf. dafür, dass die dritte Pumpe nicht ausgefallen ist?

    zu 2. : siehe Antwort zu Frage 1
  3. a) Wie viele gleichzeitig funktionsfähige Pumpen sind zur Aufrechterhaltung des Kühlwasserkreislaufes erforderlich?

    zu 3.a): Für die Aufrechterhaltung  des Kühlwasserkreislaufes wird eine Pumpe benötigt.
    b) Wie stark sank die Kühlleistung der Kondensationskammer in der Zeit des Ausfalls der Pumpen?

    zu 3. b): Die zu den sicherheitstechnisch wichtigen Systemen gehörende Kondensationskammer befindet sich im Reaktorgebäude. Sie war von dem Ereignis nicht betroffen. 

    c) Welche Maßnahmen hätte ein Ausfall aller drei Pumpen zur Folge?

    zu 3. c): Der Leistungsbetrieb der Anlage könnte nicht fortgeführt werden. Der Block würde abgeschaltet. 

     

  4. a) Wann wurden die Pumpen wieder zugeschaltet?

    zu 4. a) siehe Antwort zu Frage 1

    b) Welche Maßnahmen wären erforderlich geworden, wenn die Zuschaltung der beiden Pumpen nicht erfolgt wäre?

    zu 4.b) Die Anlage hätte nur noch in Teillast weiterbetrieben werden können.

  5. a) Gab es einen derartigen Zwischenfall schon einmal in einem der beiden Blöcke in Gundremmingen?
    b) Gab es derartige Zwischenfälle schon in anderen deutschen Atomkraftwerken?
    c) Wenn ja, wenn und in welchen Atomkraftwerken?

    zu 5. a-c): In den letzten 10 Jahren gab es in Bayern ein weiteres, die Hauptkühlwasserpumpen betreffendes meldpflichtiges Ereignis im Block C von Gundremmingen.
    Ursache und Verlauf des Ereignisses waren nicht vergleichbar. Über die nicht bayerischen Kernkraftwerke kann keine Aussage getroffen werden.
     
  6. Wann ist die Aufsichtsbehörde über das Ereignis vom 7.3.2010 zum ersten Mal informiert worden?

    zu 6.: Die Meldung ist am 11.03.2010 bei der Aufsichtsbehörde eingegangen. Die Meldefristen nach den Vorgaben der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) wurden somit eingehalten.

Anbei meine Anfrage samt den Antworten der Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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