18. Januar 2010

Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms der Staatsregierung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Bericht unter 4.3.12. Ziffer 1356 f. enthaltene Empfehlung der Enquete-Kommission (Drs. 15/10881) aufzugreifen, das Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung von 1998 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung sollen die einschlägigen Ergebnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission berücksichtigt werden.
Auf eine angemessene finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendprogramms im Haushalt des Freistaats Bayern ist zu achten.

Zur Umsetzung der Fortschreibung soll, bei regelmäßiger Information der jugendpolitischen Sprecher, eine Arbeitsgruppe der beiden für die Jugendhilfe  zuständigen Ministerien eingesetzt werden, an der die Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe angemessen beteiligt werden. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden durch den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss
benannt.

<<<< Dieser interfraktionelle Antrag wurde im Plenum am 14.04.2010 angenommen.