4. Juli 2016

Erpressungsmanöver sind kein neues Geschäftsmodell

Ludwig Hartmann begrüßt Urteil des Landgerichts Hannover zur Schadenersatzklage von E.ON: „Energiekonzern verkennt Zeichen der Zeit und ruiniert Strommarkt“

Die Abweisung der Schadenersatzklage über 382 Millionen Euro des Energiekonzerns E.ON durch das Landgericht Hannover kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:

„E.ON musste heute schmerzlich erfahren, dass Schadenersatzklagen für abgeschaltete Atomkraftwerke kein neues Geschäftsmodell sind. Der Versuch, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu melken, ist zu Recht gescheitert. Aber auch energiewirtschaftlich war die Klage reichlich absurd. Angesichts der Überkapazitäten im Kraftwerksbereich sind die Strompreise rapide gesunken. Die Stunden mit negativen Strompreisen werden von Jahr zu Jahr mehr.

Es wird höchste Zeit, dass E.ON die Zeichen der Zeit erkennt: Wir haben zu viele schwer regelbare Atom- und Kohlekraftwerke. Sie ruinieren den Strommarkt und verstopfen die Netze mit dreckigem Strom. Ein schnellerer Atomausstieg ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Schadenersatzklagen von E.ON sind Erpressungsmanöver, die längst von der realen Situation der Energiewende überholt wurden.“

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Hier steht Ihnen ein sendefähiger O-Ton zur Verfügung.

(LH160704) LUDWIG HARTMANN ZUM URTEIL DES LANDGERICHTS HANNOVER ZUR SCHADENERSATZKLAGE VON E.ON – (18 SEC)

„E.ON musste heute vor Gericht schmerzlich erfahren, dass Schadenersatzklagen für alte, abgeschaltete Atomkraftwerke definitiv kein neues Geschäftsmodell darstellen können. Energiewirtschaftlich wäre es auch absurd, Schadenersatz zuzugestehen, wenn E.ON bereits selbst hochmoderne Gaskraftwerke zur Abschaltung angemeldet hat.“