10. März 2015

Erbschaftsteuer gerecht gestalten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag stellt fest, dass die Erbschaftsteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Staates leistet. Angesichts der zunehmend ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland und auch in Bayern muss dies auch künftig sichergestellt sein. Der Landtag fordert daher die Staatsregierung auf, sich in den Verhandlungen für eine Erbschaftsteuerreform, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, einzusetzen.

2. Der Landtag begrüßt die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble, die Verschonung großer Betriebsvermögen zu beenden. Eine Privilegierung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen ist nur zum Erhalt von Arbeitsplätzen gerechtfertigt. Ziel der Erbschaftsteuer muss deshalb unter anderem sein, kleine und mittlere mittelständische Familienbetriebe zu schützen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Für große Vermögen kann es dagegen nur noch Ausnahmen geben, wenn dies nach einer Bedürfnisprüfung im Einzelfall erforderlich ist, um Arbeitsplätze zu sichern. Auch künftig soll die Erbschaftsteuer nicht dazu führen, dass Betriebsübergänge in die nächste Generation verhindert werden.

Begründung:

Laut Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist die Vermögensungleichheit in Deutschland so hoch wie in keinem anderen Land der Eurogruppe. Auch im internationalen Vergleich weist Deutschland eine hohe Ungleichheit der Vermögen auf. Das Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern ist in Deutschland im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich. Trotz positiver konjunktureller Entwicklung verharrt die ungleiche Vermögensverteilung in der Bundesrepublik auf sehr hohem Niveau.

Der Gini Koeffizient, der die Ungleichheit auf eine Skala von null (große Gleichheit) bis eins (maximale Ungleichheit) misst, liegt in der Bundesrepublik bei 0,76, so hoch wie in keinem anderen Land der Eurogruppe. Anders ausgedrückt: Die reichsten 10 Prozent der deutschen Haushalte besitzen in der Bundesrepublik zwei Drittel des Vermögens. Das reichste Prozent der deutschen Haushalte besitzt sogar ein Drittel des Vermögens. Vermögensungleichheit schadet nachhaltigem Wachstum und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Vermögen wird durch Erbschaften in die nächsten Generationen übertragen. Niedrige Erbschaftsbesteuerung führt daher dazu, dass sich die Vermögensungleichheit verfestigt.

Das haben auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes erkannt und darum lapidar hineingeschrieben: „Eigentum verpflichtet.“ (Art. 14 Abs. 2). Diese Formulierung haben sie durch die Bestimmung ergänzt: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Noch deutlicher ist die Bayerische Verfassung von 1946, die in ihrem Art. 123 explizit verlangt: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“

Bildung ist das beste Mittel, um Aufstiegschancen für alle zu ermöglichen. Weitere Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Gesellschaft ist die soziale Gerechtigkeit. Der dritte Pfeiler neben Bildung und sozialer Gerechtigkeit ist die wirtschaftliche Entwicklung. Diese wird nicht von Ausnahmen von der Erbschaftsbesteuerung flächendeckend positiv beeinflusst, sondern vielmehr von dem Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Breitband u.v.m.).

Das beste Mittel, um Aufstiegschancen für alle unabhängig vom Einkommen und Vermögen zu erreichen, ist ein ausfinanziertes Bildungssystem ist. Daher ist es sinnvoll, das erhöhte Aufkommen aus der Erbschaftssteuer vor allem für die Finanzierung von Zukunftsaufgaben mit den Schwerpunkten Bildung, soziale Gerechtigkeit und Sanierung der Infrastruktur zu verwenden.

++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 11.03.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 49:101 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.