1. Juni 2011

Energiekonzept der Bundesregierung – Bislang nur Nachbesserungen im Sinne der Atomlobby

In unserem gestrigen Blogeintrag haben wir noch der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Bundesregierung Nachbesserungen im Sinne Grüner Programmatik und einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und konstanten Energiewende vorlegt. Bereits heute wurde diese Hoffnung enttäuscht.

In unserem gestrigen Rechenbeispiel gingen wir noch von der Annahme aus, dass “nur” die Reststrommengen der AKWs Krümmel und Mühlheim-Kärlich auf die verbliebenen AKWs verteilt werden sollen. Heute erreicht uns dann die Nachricht, dass der aktuellste Entwurf der nächsten Atomgesetznovelle vorsieht, dass nicht nur die Strommengen der beiden genannten AKWs Krümmel und Mülheim-Kärlich- übertragen werden dürfen, sondern die der anderen sieben stillgelegten Kernreaktoren noch obendrauf!
Dies führt natürlich noch zu einer wesentlich längeren, rechnerischen Laufzeit der neun restlichen Atommeiler.
Es scheint sich um ein weiteres Geschenk an die Atomlobby zu handeln. Die Bundesregierung knickt erneut unter den Drohgebärden und gerichtlichen Klageankündigungen der Atomoligarchen ein.
Unter diesen Voraussetzungen sehe ich einen gesamtgesellschaftlichen Konsens und eine Zustimmung von unserer Seite in weite Ferne gerückt. Die Bundesregierung muss sich entscheiden, ob sie eine der dringlichsten Fragen unserer Zeit aus rein taktischen Gründen um weitere elf Jahre vertagen und damit die einseitigen Profitinteressen der Atomlobby hofieren will oder endlich bereit ist einen glaubwürdigen, nachhaltigen, sicheren und kontinuierlichen Einstieg in die Energiewende zu vollziehen. Denn nur für die zweite Option werden wir zur Verfügung stehen.