10. März 2015

Behördenverlagerungen: Nutzen und Kosten berechnen und dokumentieren

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. dem Landtag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zu berichten
– wie viele Personen unter Berücksichtigung von Teilzeitkräften von den Verlagerungen tatsächlich betroffen sein werden,
– wie die Staatsregierung sicherstellen will, dass das berufliche Fortkommen von Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten durch eine Behördenverlagerung nicht beeinträchtigt wird,
– von Kosten in welcher Höhe die Staatsregierung für die im Personalrahmenkonzept aufgelisteten monetären und non-monetären Anreize für die kommenden zehn Jahre ausgeht,
– von Kosten in welcher Höhe die Staatsregierung für die im Personalrahmenkonzept aufgelisteten Leistungen Erstattung von Umzugskosten, Trennungsgeld und Reisekosten für die kommenden zehn Jahre ausgeht,
– wie der Zeitplan für die einzelnen Verlagerungen im Laufe der kommenden zehn Jahre aussieht,
– welche Baumaßnahmen mit Kosten in welcher Höhe für die einzelnen Verlagerungen jeweils erforderlich sein werden,
– mit Kosten in welcher Höhe für die Anmietung neuer Gebäude und Büros zu rechnen ist,
– welche Konzepte für die Nachnutzung der durch die Verlagerungen frei werdenden Gebäude und Gebäudeteile jeweils bestehen,
– inwieweit bei den Umzugsplänen Stellen berücksichtig sind, die im Rahmen z.B. von Deregulierung abgebaut werden sollen,
– wie zweckmäßig es ist die Abteilungen Geodatengewinnung, Geodatenbank und digitale Landkarten des Landesamtes für Digitalisierung an drei verschiedenen Standorten anzusiedeln.

2. zu der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorgelegten Liste über geplante Behördenverlagerungen im Rahmen der Beratungen zu den kommenden Doppel- und Nachtragshaushalten jeweils über den Fortgang und die noch notwendigen Maßnahmen zu berichten und dabei die einschlägigen Kosten und Einnahmen als Haushaltsübersicht zur Verfügung zu stellen,

3. Verlagerungen, Umstrukturierungen und Auflösungen von staatlichen Behörden seit dem Jahr 2003 zu evaluieren hinsichtlich
– der entstandenen Kosten,
– der möglichen Nutzen für die jeweiligen Regionen,
– der Zahl der daraus bewirkten zusätzlichen Arbeitsplätze in den jeweiligen Regionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung,
– der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsverwaltung, die im Zuge der Verlagerungen und Umstrukturierungen und Auflösungen tatsächlich umgezogen bzw. ihren Erstwohnsitz in die betreffende Region verlagert haben und dem Landtag die Ergebnisse der Evaluation zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

In den letzten 10 Jahren haben in Bayern bereits weitreichende Behördenverlagerungen stattgefunden; bis heute konnte die Staatsregierung allerdings nicht darlegen, welche wirtschaftlichen Effekte diese Verlagerungen in den Regionen hervorgerufen haben.Trotz dieser nicht darstellbaren Effekte sieht die Staatsregierung in der „Behördenverlagerung ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schafft sichere Arbeitsplätze, dient der Wirtschaft als Vorbild und stärkt die Infrastruktur des ländlichen Raumes.“ Aus diesem Grund und aufgrund effizienter Haushaltsführung sollten weitere Verlagerungen hinreichend auf ihren Nutzen geprüft werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung vom 07.05.2015 in der folgenden Form einstimmig zugestimmt:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Evaluation von Behördenverlagerungen zu entwickeln und dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen darüber zu berichten.“