9. Mai 2012

Bayern und die EEG-Novelle

Am Freitag wird der Bundesrat über die Anrufung des Vermittlungsausschusses in Sachen EEG-Novelle entscheiden. Die im Bundestag bereits beschlossene Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mit erheblichen Kürzungen bei der Photovoltaik-Vergütung verbunden. Wir fordern daher von der Staatsregierung, die völlig überzogenen Kürzungen bei der Solarförderung im Bundesrat zu stoppen.

Photovoltaik in Bayern

Mittlerweile sind in Bayern mehr als 8000 MW Photovoltaik installiert. Das ist etwa ein Drittel der bundesweit installierten Fläche. Die Photovoltaik wird in diesem Jahr voraussichtlich 8-10 % der bayerischen Stromversorgung abdecken. Eine große Zahl von Arbeitsplätzen in Bayern ist also mit dem Ausbau der Photovoltaik verbunden. Es sind vor allem kleine und mittlere Betriebe im Handwerk, in Planungsbüros und im Mittelstand. Obwohl keine exakten Zahlen vorliegen, kann man davon ausgehen, dass ca. 30.000 bis 40.000 Arbeitsplätze in Bayern durch die Solarbranche geschaffen wurden.
Ein weiterer wirtschaftlicher Effekt: Durch die EEG-Umlage fließen derzeit jährlich über 1 Milliarde Euro nach Bayern in die Taschen der PV-Anlagen-BetreiberInnen.

Kritikpunkte

Hauptkritikpunkte an der EEG-Novelle sind die relativ überraschenden zusätzlichen Kürzungen, nachdem erst im Januar ein novelliertes EEG in Kraft getreten war. Zwar gibt es auch in der Branche durchaus Verständnis für eine Sonderkürzung, jedoch in einem überschaubaren Umfang. Die kurzfristigen und massiven Kürzungen haben aber verheerende Wirkungen, da sie erneut Planungs- und Investitionssicherheit zerstören.
Zwar wurde kurzfristig wieder ein Boom erzeugt, mit der Folge von Knappheitserscheinungen beim Komponentenbezug und bei den Arbeitskräften einerseits und Auftragsstornierungen andererseits. Mittelfristig bringt die Kürzung Betriebe aber in existenzielle Nöte und gefährdet Arbeitsplätze – das gilt sowohl für die kleinern Handwerksbetriebe in Bayern als auch für die ostdeutschen Solarfabriken, die schon vorher unter der internationalen Konkurrenz erheblich litten.
Die vorgesehene Halbierung des Ausbauziels von derzeit 3500 MW auf 900 bis 1900 MW untergräbt die eigenen Zielvorstellungen der Bundesregierung.
Es widerspricht sowohl ihrem Energiekonzept, als auch dem Leitszenario der Bundesnetzagentur für den Ausbau des Übertragungsnetzes.
Vor allem Haushalte, Handwerk und Gewerbe werden mit den Kosten für das EEG belastet.
Denn die im EEG 2012 gefassten Änderungen zur Ausweitung der Befreiung „stromintensiver Betriebe“ wird den Kreis der von der EEG-Umlage größtenteils befreiten Unternehmen deutlich anwachsen lassen. Die Folge: Die verbleibenden nicht-privilegierten Stromverbraucher müssen die wachsenden Kosten in höherem Maße tragen. Die Großindustrie bleibt also von den Kosten für das EEG weitgehend verschont, hat aber auf der anderen Seite die Vorteile eines kontinuierlich sinkenden Strompreises an der Leipziger Strombörse. Insbesondere der teure Spitzenstrom zur Mittagszeit ist durch den Ausbau der PV deutlich billiger geworden.

Unsere Forderungen für den Vermittlungsausschuss

  • Beibehaltung des jährlichen Ausbaukorridors von ca. 3500 MW PV-Leistung
  • Anpassung der Vergütungssätze an der realen Kostenentwicklung der PV-Anlagen
  • Änderung der Vergütungsklassen und der Vergütungssätze, insbesondere im Segment zwischen 10 und 100 kW (z.B. keine Absenkung auf 16,5 Cent/kWh, sondern nur auf 18,5 Cent/kWh und keine Beschränkung der Vergütung auf Anlagen unter 10 MW – wichtig für die ostdeutschen Länder)
  • Aufgabe des Marktintegrationsmodells
  • Rücknahme der erweiterten Befreiungen von der EEG-Umlage für die Industrie

Situation im Bundesrat

Am 11. Mai soll der Bundesrat über die EEG-Novelle beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Umweltausschuss des Bundesrats hat in seiner letzten Sitzung Verhandlungen mit der Bundesregierung über Einzelheiten empfohlen. Das Land Thüringen hat angekündigt, mit eigenen Vorschlägen in die Debatte zu gehen.
Wenn man die Stimmen von den kritischen Grünen/SPD/Linke-Regierungen zusammenzählt, hat man 26 Stimmen. Mit Sachsen-Anhalt und Thüringen, die sich ebenfalls kritisch zur EEG-Novelle geäußert haben, sind 34 Stimmen gegeben – eine unter der erforderlichen Mehrheit. Bayern kann also mit seinen Stimmen (6), Schaden von der Energie-Wirtschaft im Freistaat abwenden.

Wesentliches zur EEG-Novelle

Die zur Beratung im Bundesrat anstehende EEG-Novelle zielt fast ausschließlich auf die Photovoltaik. Obwohl bereits im seit Januar gültigen EEG eine Regelung zur starken Reduzierung der Vergütungssätze verankert war – zum 1.7. eine weitere Reduzierung um 15 % – verschärft der jetzige Gesetzentwurf die Kürzungen gewaltig. Sie passieren auf drei Ebenen:

  • die Kürzungen wurden zeitlich vorgezogen
  • die Kürzungen werden in der Höhe verschärft
  • die Vergütungen gelten nicht mehr für die gesamte eingespeiste Menge.

Im Zuge der Debatte wurden einige ursprünglich geplante Maßnahmen wieder entschärft. Es gibt jetzt verschiedene Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen und die Ermächtigung zur Veränderung der Vergütungssätze per Verordnung ist gestrichen worden.
Die Kürzungen betragen – je nach Größe der Anlagen – bis zu 45 % im Vergleich zum alten Gesetz. Die Einspeisevergütung beträgt zwischen 13,5 und 19.5 Cent/kWh. Große Anlagen über 10 MW erhalten gar keine Vergütung mehr.
Das jährliche Ausbauziel bei der PV wurde von jetzt 3500 MW gekürzt und soll sich bis 2017 auf 900 bis 1900 MW reduzieren.
Im Rahmen des so genannten Marktintegrationsmodells werden bei Anlagen unter 10 kW nur noch 80 % der produzierten Strommenge vergütet; bei Anlagen zwischen 10 und 1000 KW sind es nur noch 90 %.