29. Mai 2009

Bayerische Pflanzenschutzmittel im Atommülllager Asse

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 21.04.2009, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 29.05.2009 (kursiv dargestellt)

Nach Medienberichten wurden im „Versuchsendlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle“ Asse auch arsenhaltige Pflanzenschutzmittel aus Bayern eingelagert. In diesem Zusammenhang wird die BayWa AG genannt.

Ich frage die Staatsregierung:

Die fraglichen Einlagerungen liegen mehr als 40 Jahre zurück. Damals gab es weder ein bayerisches noch ein deutsches Abfallgesetz. Die Einlagerungen werden derzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als dem heutigen Betreiber von Asse auf der Grundlage der vorhandenen Akten und Inventarlisten geprüft. Es ist somit nicht völlig auszuschließen, dass aufgrund neuen Erkenntnisgewinns die nachfolgenden Antworten angepasst werden müssen, wenngleich heute nichts in diese Richtung deutet. Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wie folgt:

1.a) Von wem wurde wann welche Menge an arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln aus Bayern in die Asse geliefert?
Zu 1. a):
Die Bayerische Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaften AG Rosenheim (Vorläufer der BayWa AG) lieferte am 18.09.1967 ein 50-Liter-Fass mit einzementierten arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln bei Asse an. Die genaue Menge der Pflanzenschutzmittel ist in den Unterlagen nicht enthalten.

b) Stammen auch die zementierten Tierkadaver aus Bayern?
Zu 1. b):
Nein. Sie stammen aus der Kernforschungsanlage Jülich
.

c) Wurden auch Quecksilber, Cyanide und Blei aus Bayern im Versuchsendlager Asse eingelagert?
Zu 1. c):
Nein.

2.a) Waren die Staatsregierung oder ihr nachgeordnete Behörden an der Einlagerung von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln unmittelbar oder mittelbar beteiligt bzw. darüber informiert?
Zu 2. a): 
Die Staatsregierung war nicht informiert. Die staatliche chemische Untersuchungsanstalt München hat der bayerischen Warenvermittlung den Kontakt zur Betreiberin von Asse empfohlen. 

b) War die Staatsregierung über ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF, heute: Helmholtz Zentrum München) darüber informiert?
Zu 2. b):
Nein.

3. Bei welchen Anlieferern von radioaktivem Müll aus Bayern in das Versuchsendlager Asse war die Bayerische Staatsregierung oder ihr nachgeordnete Behörden vermittelnd tätig?
Zu 3.:
Gemäß Strahlenschutzverordnung vom 15.10.1965 waren radioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie an die in Bayern zuständige Sammelstelle abzuliefern. Die Abgabe an die Schachtanlage Asse erfolgte ebenfalls auf Grundlage der damals geltenden Strahlenschutzverordnung. 

4. Hat die Staatsregierung davon Kenntnis, ob es sich bei den eingelagerten Tierkadavern um Versuchstiere handelt, an denen mit radioaktiven Stoffen experimentiert wurde?
Zu 4.: 
Nein. Siehe Antwort zu Frage 1 b. 

5.a) Ist die Einlagerung von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln vom Auftrag des damaligen Betreibers, der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) in Neuherberg bei München, (heute: Helmholtz Zentrum München) gedeckt?
Zu 5. a):
Nein. 

b) Ist die Einlagerung von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln von der Genehmigung des Versuchsendlagers Asse gedeckt?
Zu 5. b):
Nach Auskunft des Präsidenten des BfS, Wolfram König, vom 06.05.2009 in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestags, lag für die Einlagerung dieses Fasses eine Genehmigung der Bergbehörde vor.

6.a) Seit wann liegen der Staatsregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Informationen über die Einlagerung von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln aus Bayern im Versuchsendlager Asse vor?
Zu 6. a):
Die Informationen sind der Staatsregierung seit dem 15.04.2009 bekannt.

b) Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung daraus gezogen?
Zu 6. b):
Das StMUG hat das BfS mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, bei eventuellen neuen, Bayern betreffenden Erkenntnissen das StMUG unmittelbar zu informieren.

7. Wie beurteilt die Staatsregierung die Einlagerung von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln im Versuchsendlager Asse aus heutiger Sicht?
Zu 7.:
Die Einlagerung gefährlicher Abfälle in einem Salzstock war damals eine sinnvolle Entscheidung. Gefährliche, anderweitig nicht zu entsorgende Abfälle, werden auf der Grundlage der bayerischen, deutschen und europäischen Abfallgesetze auch heute untertage in Salzstöcken kontrolliert abgelagert. Davon unabhängig sind die damaligen Modalitäten und der heutige Zustand der Einlagerung zu betrachten  

Um Drucklegung und fristgemäße Beantwortung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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