Auslaufen der Stromnetzkonzessionen in bayerischen Kommunen – Rekommunalisierung der Stromversorgung II
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Stümpfig und Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.11.2013, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 18.03.2014 (kursiv dargestellt)
Bereits in der 16. Legislaturperiode war das Auslaufen der Stromnetzkonzessionen Gegenstand verschiedener Anfragen im Bayerischen Landtag.
Mit dieser Anfrage sollen aktuelle Zahlen zur Situation in den Kommunen abgefragt werden.
In diesem Zusammenhang sei erneut darauf verwiesen, dass es dem Wirtschaftsministerium unseres Nachbarlandes Baden-Württemberg bereits im Jahr 2009 nach nur knapp zweimonatiger Bearbeitungszeit möglich war, auf eine ähnlich gelagerte Anfrage ausführlichst zu antworten (vergleiche Drucksache 14/4844).
Daher fragen wir die Bayerische Staatsregierung erneut:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt:
1.1. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge sind zwischen 01.01.2009 und 31.12.2012 in den bayerischen Kommunen ausgelaufen?
zu Frage 1.1: 700 Verträge.
1.2. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge sind bereits und werden noch im Laufe des Jahres 2013 in den Kommunen auslaufen?
zu Frage 1.2: 121 Verträge.
1.3. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge werden in den Jahren 2014 bis 2017 in den bayerischen Kommunen auslaufen?
zu Frage 1.3: 246 Verträge.
2.1. Wie viele der neu zu vergebenden Stromnetzkonzessionen wurden in den Jahren 2009 bis 2012 von den bayerischen Kommunen an andere, neue Bewerber vergeben, die zuvor nicht Inhaber dieser Konzessionen waren?
zu Frage 2.1: 52 Konzessionen.
2.2. Wie viele dieser neuen Konzessionsinhaber, die Verträge mit den bayerischen Kommunen abgeschlossen haben, sind neu gegründete Unternehmen?
zu Frage 2.2: Auf Basis der eingegangenen Antworten konnten wir zwei Neugründungen im angefragten Zeitraum eindeutig identifizieren.
2.3. Wie viele dieser neu gegründeten Unternehmen sind mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich nicht verbunden?
zu Frage 2.3: Dies ist in den beiden bekannten Fällen der Fall.
3. Auf wie viele Jahre Vertragslaufzeit wurden die Netzkonzessionsverträge, die von den bayerischen Kommunen nach Auslaufen der Verträge neu vergeben wurden, im statistischen Mittel abgeschlossen?
zu Frage 3: Verträge mit unbestimmter bzw. unbefristeter Laufzeit wurden bei der Durchschnittbildung außer Acht gelassen. Danach ergab sich eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 17 Jahren.
4. Wie viel Prozent derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen vorgenommen haben und sodann selbst ein kommunales Versorgungsunternehmen gegründet haben, das nicht mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich verbunden ist, sind neben dem reinen Netzbetrieb und -unterhalt auch in das Tarifkundengeschäft, das Sondervertragskundengeschäft und/oder in den Stromhandel eingestiegen?
zu Frage 4: Dies ist in den beiden bekannten Fällen der Fall.
5.1. Wie hoch ist die durchschnittliche Einwohnerzahl der bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
zu Frage 5.1: Die durchschnittliche Einwohnerzahl beträgt gerundet 4.530 Einwohner.
5.2. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil von Sondervertragskunden am Stromverbrauch der bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
zu Frage 5.2: In den meisten Fällen liegen diese unternehmensinternen Daten nicht bei den Kommunen bzw. sind die erwünschten Auskünfte nicht Gegenstand der Kommunalaufsicht. Diese Frage konnte daher lediglich von 11% der betroffenen Kommunen beantwortet werden, so dass eine aussagekräftige Beantwortung der Frage nicht möglich ist.
5.3. Welchen durchschnittlichen wirtschaftlichen Gesamtwert haben die Stromnetze derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
Frage 5.3: In den meisten Fällen sind diese Daten den Kommunen nicht bekannt. Nur 4,6% der Kommunen konnten eine Angabe machen. Eine aussagekräftige Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich.
6.1. Wie ist der angebotene Strommix der neuen Unternehmungen in kommunaler Trägerschaft beschaffen, die im Tarifkunden- und/oder Sondervertragskundengeschäft mit Strom tätig sind?
6.2. Wie viel Prozent dieses angebotenen Strommixes wird durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung-Erzeugungseinheiten abgedeckt?
zu Frage 6.1. und 6.2.: Eine aussagekräftige Beantwortung der Fragen 6.1 und 6.2. ist aufgrund der geringen Unternehmenszahl (2 Fälle) nicht möglich.
7. Wie viel Prozent der Unternehmen, die Neuinhaber von Netzkonzessionsverträgen sind, konnten nach dem Erwerb der Konzessionsverträge zum Grundversorger in ihrem entsprechenden Versorgungsgebiet werden?
zu Frage 7: Kein Unternehmen, das eine bestehende Stromnetzkonzession neu übernommen hat, konnte zu den im Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Stichtagen (01.07.2009 bzw. 01.07.2012) Grundversorger in dem entsprechenden Versorgungsgebiet werden.
Die Daten zu den Fragen 1 bis 6 wurden in den Kommunen mittels einer Abfrage über die Regierungen erhoben. Es hat sich bei zahlreichen Rückfragen gezeigt, dass teilweise Unsicherheiten bezüglich der Begrifflichkeiten bestanden. Kleine Unschärfen oder Zuordnungsfehler ebenso wie einzelne fehlende Rückmeldungen können bei der Vielzahl an Beteiligten bedauerlicherweise nicht ausgeschlossen werden.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.