22. Juni 2010

Aufkündigung des Atomkonsenses

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann Bündnis 90/Die Grünen vom 18.05.2010 mit den Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, durch Herrn Minister Dr. Markus Söder, vom 22.06.2010 (kursiv dargestellt)

Die öffentliche Debatte über die Aufkündigung des Atomkonsenses hält weiterhin an und hat sich in den letzten Tagen auf Grund des Wahlergebnisses in Nordrhein-Westfalen auf die Frage einer Zustimmungspflicht des Bundesrats konzentriert.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Teilt die Staatsregierung die Ansicht von Kanzleramtsminister Pofalla und anderen Ministerpräsidenten, wonach die geplante Laufzeitverlängerung so umgesetzt werden soll, dass keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist?

zu 1. : Ja

2. Wenn ja, welche Überlegungen führten die Staatsregierung zu diesem Ergebnis, nachdem Bayern bei der Atomgesetznovelle 2002 noch vehement für eine Beteiligung des Bundesrats eintrat?

zu 2. :Die verfassungsrechtliche Frage, ob ein Gesetz nach Art. 85 Abs. 1 Satz 1 oder Art 87c GG zustimmungsbedürftig ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab.

3. Hält die Staatsregierung angesichts dieser Debatte weiterhin an ihrem Ziel fest, dass die Kernkraftwerke betreibenden Bundesländer an den Gremien bzw. Institutionen, die über die abgeschöpften Sondergewinne entscheiden sollen, beteiligt werden?

zu 3. : Ja

Anbei finden Sie meine Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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