9. September 2009

Atomkraftwerk Isar 1: Aufarbeitung des Kugellagerereignisses von 1989

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Eike Hallitzky, Bündnis 90/Die Grünen, vom 03.08.2011, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 09.09.2009 (Antworten sind kursiv hervorgehoben)

Am 24.07.1989 gab es in Isar 1 ein meldepflichtiges Ereignis, bei dem Kugeln aus einem Kugellager in den Reaktordruckbehälter fielen.

1. Wie ist der aktuelle Kenntnisstand zu den im Reaktordruckbehälter verbliebenen Kugeln (Zahl, Aufenthaltsort)?
Zu 1.:
Das „Kugellagerereignis“ vom 24.07.1989 im Kernkraftwerk Isar 1 wurde wiederholt im Bayerischen Landtag ausführlich behandelt, u. a. am 22.07.1992 im Plenum. Auf das Plenarprotokoll 12/62 wird verwiesen. Seitdem haben sich keine neuen Erkenntnisse zu Zahl und Aufenthaltsort der Kugeln ergeben, insbesondere wurden keine weiteren Kugeln gefunden. 

2. Welche Untersuchungen wurden vom Betreiber und/oder der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde seit 1989 durchgeführt, um das Gefahrenpotenzial durch diese Kugeln einzuschätzen?
Zu 2.:
Im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen des Bayerischen Landtags stellte Staatsminister Dick am 21.09.1989 fest, „dass sich keine Kugeln im sicherheitsrelevanten Bereich des Reaktordruckbehälters befinden und dorthin aufgrund der gegebenen Abmessungen und Strömungsgeschwindigkeiten auch nach einer Wiederinbetriebnahme nachträglich nicht gelangen können. Durch die betriebsbegleitende Beobachtung von Einhängeproben wird gewährleistet, dass sicherheitsrelevante Veränderungen der Kugeln rechtzeitig erkannt würden“.
Weitere Untersuchungen zur Einschätzung des Gefahrenpotenzials durch die Kugeln sind nicht erforderlich.
Die betriebsbegleitende Beobachtung der Einhängeproben erfolgt nach wie vor. 

3.    Was waren ggf. die Ergebnisse der Untersuchungen?
Zu 3.:
An den Kugeln in den Einhängeproben waren keine Veränderungen festzustellen.

4. Welche Rolle hat das Ereignis und seine möglichen Auswirkungen bei der 2004 vorgelegten und 2009 vermutlich abgeschlossenen PSÜ gespielt?
Zu 4.:
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 19 a des Atomgesetzes für KKI 1 wurde das „Kugelereignis“ wie alle anderen meldepflichtigen Ereignisse berücksichtigt. Es wurde festgestellt, dass daraus über die seinerzeit getroffenen Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen abzuleiten sind. 

Um Beantwortung innerhalb der von der Geschäftsordnung festgelegten Frist und um Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe wir Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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