9. September 2009

Atomkraftwerk Isar 1: Anerkannte Prüfer

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Eike Hallitzky, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 03.08.2009 mit der Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 09.09.2009 (kursiv dargestellt)

Angesichts der Veröffentlichung der „Stellungnahme über Sicherheitsprobleme älterer Atomkraftwerke Beispiel Isar 1“ äußerte ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums: „Der Verfasser der Studie gehört nicht zu den anerkannten Prüfern.“

In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung:

Vorbemerkung
Der Hinweis bezog sich darauf, dass der Projektleiter dieser Studie bislang nicht als Experte für sicherheitstechnische Prüfungen von Kernkraftwerken in einer von der Fachwelt anerkannten Weise hervorgetreten ist.

1. Wo ist die Anerkennung von Prüfern von Atomkraftwerken in Bayern bzw. in Deutschland rechtlich geregelt?
2. Welche Bedingungen sind an diese Anerkennung geknüpft?
3. Welche Personen bzw. Institutionen haben diese Anerkennung wann und durch wen erhalten?
4. Wo ist eine Liste der derzeit (Stand 30.06.2009) anerkannten Prüfer veröffentlicht?

Zu 1. bis 4.:
§20 Atomgesetz sieht vor, dass im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen von den zuständigen Behörden Sachverständige zugezogen werden können. Eine förmliche Anerkennung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Auswahl der Sachverständigen steht im Ermessen der Behörde, die sich anhand der bisherigen Tätigkeiten des Sachverständigen von der Qualität der Arbeit des Sachverständigen überzeugt.

Anbei unsere Anfrage mit der Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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