25. März 2015

Atom-Rückstellungen sichern – Atomkonzerne nicht aus der Verantwortung entlassen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 25.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke und für die Entsorgung des Atommülls der Verfügung der Atomkraftwerksbetreiber entzogen werden und die Gelder in eine sichere Form, wie etwa einen öffentlich-rechtlichen Fonds, übergeführt werden.

Dabei soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass sowohl die tatsächliche wie auch die finanzielle Verantwortung bei den Atomkraftwerksbetreibern bleibt.

Begründung:

Aktuelle Meldungen über weitere sinkende Erlöse bei den großen Stromkonzernen, Milliardenverluste bei E.ON, beantragte und drohende Kraftwerksschließungen und neue gesellschaftsrechtliche Aufspaltungen beim E.ON-Konzern steigern die Zweifel, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen zum benötigten Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die ökonomische Situation der AKW-betreibenden Stromversorger hat sich in den letzten Jahren in einem unerwarteten Maße negativ entwickelt. Prognosen für die weitere Entwicklung sind weder optimistisch noch durch reale absehbare Entwicklungen abgesichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die meist in Form von Beteiligungen oder Kraftwerksanlagen festgelegten Rückstellungen tatsächlich in dem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen ist angesichts der sich häufenden Sonderabschreibungen deutlich gesunken. Es ist daher zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an der Zeit, die von den Stromkunden bezahlten Rückstellungen in eine Form zu überführen, die gewährleistet, dass die damit verbundenen Entsorgungsaufgaben tatsächlich finanziert werden.

Im Rahmen einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl ist bekannt geworden, dass verschiedene Vertreter der Bundesregierung in den vergangenen Monaten mehrfach diesbezüglich mit Vertretern der betroffenen Konzerne Gespräche geführt haben.

Angesichts von fünf großen bayerischen Atomkraftwerken, die zum Rückbau anstehen, ist die Staatsregierung in besonderem Maße gefordert, damit keine Kosten auf die öffentliche Hand abgewälzt werden. Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die gebildeten Rückstellungen der direkten Verfügungsgewalt der Unternehmen zu entziehen. Die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds erscheint nach dem aktuellen Stand der Diskussion die sinnvollste Möglichkeit.

++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 26.03.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.