12. Juni 2013

Leistungsabsenkung Atomkraftwerk Gundremmingen B

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 12. Juni 2013 mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Warum wurde die Leistung des Atomkraftwerks Gundremmingen B am vergangenen Sonntag, den 9.6.2013 über mehr als 12 Stunden um ca. 75 % gesenkt, seit wann war diese Leistungsabsenkung geplant und was war der Grund für die mehrfache Verlängerung der Leistungsabsenkung, die ursprünglich für eine kürzere Zeitspanne vorgesehen war?

Antwort durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit:

Der Betrieb eines Kernkraftwerks obliegt dem Genehmigungsinhaber. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des genehmigten Betriebs. Leistungsabsenkungen sind grundsätzlich zulässig. Sie werden vom Betreiber eigenverantwortlich aus betrieblichen Gründen durchgeführt.