19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VII – Mehrgenerationenhäuser in Bayern langfristig sichern

Unser Antrag vom 19.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und in Bayern für eine langfristige Absicherung der 94 bayerischen Mehrgenerationenhäuser einzusetzen. Sollte das Ende 2014 auslaufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes nicht verlängert werden, soll die Staatsregierung ein eigenes Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern auflegen.

Die Staatsregierung soll sich dabei mit den Kommunen auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur dauerhaften Sicherung der bayerischen Mehrgenerationenhäuser verständigen. Anzustreben ist dabei ein Finanzierungsmix aus staatlichen und kommunalen Zuschüssen sowie trägereigenen Mitteln.

Begründung:

Mehrgenerationenhäuser leisten eine wichtige generationenverbindende Gemeinwesensarbeit. Sie sind auch aus Sicht der Staatsregierung „wichtige Bausteine einer modernen sozialen Infrastruktur in Städten, Gemeinden und Landkreisen“. Sie binden ältere Menschen in die Arbeit ein, sorgen für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung, sind soziale Dienstleister und fördern das bürgerschaftliche Engagement. Mehrgenerationenhäuser organisieren Hausaufgaben- und Nachbarschaftshilfe, entlasten pflegende Angehörige und leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels. Nach Einschätzung der Staatsregierung tragen sie „zum Auf- und Ausbau altersgerechter und generationenübergreifender sozialer Netzwerke entscheidend bei.“

Durch das Auslaufen des zweiten Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser des Bundes und der Finanzierung durch den Freistaat Bayern sind die meisten der bestehenden Projekte Ende 2014 in ihrer Existenz gefährdet. Von den 94 bayerischen Mehrgenerationenhäusern werden 82 aus dem Aktionsprogramm des Bundes gefördert. Bisher erhält jedes Haus einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlen der Bund und der Europäische Sozialfonds 30.000 Euro und die restlichen 10.000 Euro werden durch eine kommunale Kofinanzierung abgesichert. Der Freistaat Bayern beteiligt sich im Rahmen des „Aktionsplans Demografischer Wandel“ bei 51 Kommunen mit einem Betrag von 5.000 Euro pro Jahr an der kommunalen Kofinanzierung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt nun offensichtlich darauf, eine Fortführung der Mehrgenerationenhäuser über eine stärkere Beteiligung der Kommunen und Eigenmittel der Träger zu sichern. Doch bereits jetzt können sich viele finanzschwache Kommunen die Häuser nicht mehr leisten. Ohne ein stärkeres Engagement des Freistaats droht nach Auslaufen der Bundesförderung ein umfassendes Mehrgenerationenhaussterben. Der Freistaat muss deshalb bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der guten fachlichen Arbeit der Mehrgenerationenhäuser vorlegen. Ein langfristig tragfähiges Finanzierungskonzept, erfordert auch ein eigenes Programm des Freistaats zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Bayern. Der bisherige Zuschuss von 5.000 Euro pro Jahr muss dabei deutlich aufgestockt werden. Anzustreben ist ein Finanzierungsmix aus staatlichen und kommunalen Mitteln, ergänzt durch trägereigene Zuschüsse und externe Zuwendungen.

Die 94 bayerischen Mehrgenerationenhäuser brauchen eine verlässliche öffentliche Basisfinanzierung. Aufgrund der prekären Haushaltslage von Landkreisen, Städten und Gemeinden ist es nicht möglich, allein die kommunalen Gebietskörperschaften in die finanzielle Verantwortung für die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser zu nehmen. Die gewachsenen inhaltlichen Anforderungen und Aufgaben erfordern zudem eine höhere jährliche Basisfinanzierung. Die Träger der Einrichtungen brauchen ein verlässliches Konzept zur zukünftigen Finanzierung, um auch nach dem Auslaufen der Bundesförderung ohne Unterbrechung und Gefährdung weiterarbeiten zu können.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.