4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (5): Pumpspeicherwerke

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.04.2012, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 04.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:

1. Durch welche „schlampigen Gesetze“ werden Pumpspeicherkraftwerke benachteiligt?
zu 1.: Im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2011 sind die Regelungen über den umlagebefreiten Eigenverbrauch in § 37 EEG neu gefasst worden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Speicher keine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zahlen müssen. Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs stand zu befürchten, dass Speicher zukünftig nicht mehr von der EEG-Umlage befreit gewesen wären. Mit dem Ziel, die Rechtssicherheit in Bezug auf die Umlagebefreiung zu erhöhen, wurden Speicher in § 37 Abs. 3 Nr. 2a EEG im weiteren Gesetzgebungsverfahren von der EEG-Umlage ausdrücklich befreit. Da § 37 Absatz 3 jedoch nur für Strom gilt, der aus eigenen Erzeugungsanlagen stammt, ist die Umlagefreiheit für Speicherbetreiber für bezogenen und zwischengespeicherten Strom weiterhin rechtlich nicht eindeutig geregelt.

2. Wurden diese Gesetze im Bundeskabinett gebilligt?
zu 2.: Ja.

3. Hat die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat diesen Gesetzen zugestimmt, und wenn ja, warum?
zu 3.: Der Vermittlungsausschuss ist in der abschließenden Beratung des Bundesrats zum EEG am 8. Juli 2011 mit der Stimme Bayerns nicht angerufen worden. Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung zugesagt, zu prüfen, ob die Neuregelung tatsächlich Speicher in die EEG-Umlage einbezieht.  Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Nachgang für eine entsprechende Klarstellung eingesetzt und auf eine schnelle Lösung des Problems gedrängt.
Im Rahmen der aktuellen Novelle des EEG zur Absenkung der Einspeisevergütungssätze für Strom aus Solarenergie wird die Befreiung von Strom von der EEG-Umlage, der zum Zweck der Speicherung an einen Stromspeicher geliefert wird, nun ausdrücklich klargestellt. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

+++++++++++++++++

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

Related Files