4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (3): Ausbau der Stromnetze

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.04.2012, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 04.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:

1. Wer ist nach Ansicht der Staatsregierung für den Ausbau der Stromnetze zuständig und welche Aufgaben haben dabei die Bundesregierung, die Übertragungsnetzbetreiber, die Verteilnetzbetreiber und der Freistaat?
zu 1.: Für den Ausbau der Stromnetze einschließlich Planung und Finanzierung sind die Netzbetreiber zuständig. Das gilt sowohl auf der Übertragungs- als auch auf der Verteilnetzebene (vgl. §§ 12 ff. EnWG). Die Bundesregierung ist kraft ihrer Gesetzgebungskompetenz dafür verantwortlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzausbau zu schaffen. In die Zuständigkeit des Freistaats fällt schließlich die Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die bei den Regierungen als Mittelbehörden gebündelt ist.

2. Ist es richtig, dass für den Ausbau der Stromnetze nach Gesetzeslage die Übertragungsnetzbetreiber bzw. die Verteilnetzbetreiber zuständig sind?
zu 2.: Ja. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Welche Kompetenzen sollten nach Ansicht der Staatsregierung beim Ausbau der Verteilnetze auf die Länder übertragen werden?
zu 3.: Keine.

4. Was sind nach Ansicht der Staatsregierung die Ursachen dafür, dass bei der Thüringer Strombrücke zwei Abschnitte in Thüringen bereits fertiggestellt sind, für den bayerischen Streckenabschnitt aber noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren begonnen hat?
zu 4.: Das Raumordnungsverfahren für den bayerischen Abschnitt ist bereits seit 2008 abgeschlossen. Im April 2011 wurde die landesplanerische Beurteilung für den thüringischen Teil der Trasse vorgelegt. Auf der Grundlage beider Beurteilungen haben die jeweiligen Vorhabenträger „TenneT“ (Bayern) und „50 Hertz“ (Thüringen) mit der Planerstellung für die Planfeststellungsverfahren auf bayerischer und thüringischer Seite der Leitung begonnen. Vor Abschluss des Raumordnungsverfahrens in Thüringen konnte mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen in Bayern nicht begonnen werden.
Auf bayerischer Seite muss jedoch ein ergänzendes Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Grund ist das im Frühjahr 2011 geänderte Energieleitungsausbaugesetz, wonach die genannte Leitung ein Pilotvorhaben für den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene ist, bei der unter bestimmten Voraussetzungen auf Verlangen der Genehmigungsbehörde eine Erdverkabelung durchgeführt werden soll. Eine Erdverkabelung wird weder vom Vohabenträger noch vom Freistaat Bayern angestrebt. Um Risiken in einem möglichen Verwaltungsgerichtsverfahren zu minimieren, muss der Vorhabenträger eine Umplanung vornehmen. Die Regierung von Oberfranken ist bestrebt, das ergänzende Raumordnungsverfahren parallel zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren durch TenneT so zügig durchzuführen, dass Verzögerungen des Projekts vermieden werden.

5. Welche Teile der Planung sollten nach Ansicht der Staatsregierung von der Bundesnetzagentur gestrichen werden, damit der Bedarfsplan noch vor der Sommerpause vorgelegt werden kann?
zu 5.: Grundsätzlich keine.
Gegenwärtig sind Verzögerungen bei der Aufstellung des Bundesbedarfsplans und damit auch für die Erstellung des Gesetzentwurfs und die Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes durch den Bundestag nicht auszuschließen. Der Freistaat setzt sich auf Bundesebene nachdrücklich dafür ein, den Bundesbedarfsplan noch in diesem Jahr durch Bundestag und Bundesrat zu verabschieden, um weitere Verzögerungen beim Ausbau des Stromübertragungsnetzes zu vermeiden. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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