12. März 2009

Aktueller Stand bei der Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im zuständigen Ausschuss über den aktuellen Stand der Umrüstung beim Forschungsreaktor FRM II zu berichten.

Unter Bezugnahme auf den schriftlichen Bericht des Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20. Mai 2008 ist dabei insbesondere
auf folgende Punkte einzugehen:
– aktueller Stand der Verhandlungen über die Anpassung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bayern und dem Bund,
– die Ziele der Staatsregierung bei diesen Verhandlungen,
– aktueller Stand der Bearbeitung des Antrags der TU München beim BStMUG, bezüglich der Auflage zur Absenkung der Anreicherung des eingesetzten Brennstoffs,
– Überlegungen der Staatsregierung, wie weitere Missachtungen der Auflagen definitiv ausgeschlossen werden können,
– Überlegungen der Staatsregierung, wie mittelfristig das Proliferationsrisiko ausgeschlossen werden kann.

Begründung:
Nachdem im Jahr 2007 erstmals bekannt wurde, dass sich TU und Staatsregierung für eine Verlängerung bzw. Aufhebung der Umrüstungsvereinbarung eingesetzt haben, wurde nun durch eine Antwort der Bundeswissenschaftsministerin bekannt, dass die TU München den Umrüstungstermin 2010 nicht einhalten wird und auf eine Verschiebung der Frist bis 2016 drängt.
Die dazu erforderlichen formalen Voraussetzungen sind bisher noch nicht geschaffen.
Damit sind für die neue Staatsregierung noch verschiedene Handlungsmöglichkeiten offen. Der Bericht soll Aufklärung darüber geben, warum die TU diese Auflage nicht einhält, welche Konsequenzen daraus gezogen werden, wie in Zukunft sicher gestellt wird, dass Auflagen der Genehmigungsbehörde eingehalten werden und bestehende Proliferationsrisiken endlich beseitigt werden.

Der Antrag wurde im Plenum am 27.10.2009 in geänderter Fassung angenommen. Die Änderung hatte die Streichung des 4. Spiegelstrichs zur Folge.