17. Februar 2016

Aktualisierung 10.000-Häuser-Programm

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, zur Plenarsitzung am 17.02.2016:

Wann ist eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des 10.000-Häuser-Programms, z. B. im Hinblick einer Förderung von Anschlüssen an Nah- und Fernwärmenetze oder der Kopplung an KfW-Programme geplant, welche Förderoptionen sähen potentielle Aktualisierungen vor und wäre zu diesem Zweck beabsichtigt, das Gesamtfördervolumen des Programms aufzustocken?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie:

Das 10.000-Häuser-Programm startete im September 2015. Es erfährt große Anerkennung und wird intensiv von den Bürgern nachgefragt. Von Energiefachleuten wird es insbesondere aufgrund seines ganzheitlichen Ansatzes sehr positiv bewertet.
Nach fünf Monaten Laufzeiten steht eine große Evaluierung noch nicht an. Diese ist frühestens für Ende des Jahres 2016 geplant. Allerdings wird das Programm vom StMWi ständig genau beobachtet. Nach den bisherigen Erfahrungen und Aus- wertungen werden notwendige Korrekturen und Fortschreibungen des Programms im Lauf der nächsten Monate eingearbeitet werden. Für umfangreiche Weiterentwicklungen liegt dem StMWi bereits eine Reihe von Wünschen und Anregungen vor. Dazu zählt auch die Förderung des Anschlusses an Nah- und Fernwärmenetze, die allerdings eine Vielzahl förderrechtlicher Detailfragen aufwirft. Grundsätzlich besteht der Anspruch, die energiewirtschaftlich geeigneten Ideen von den reinen Partikularinteressen zu unterscheiden und in Abstimmung mit der Wissenschaft Weiterentwicklungen durchzuführen.
Zudem sind auf Bundesebene erhebliche Änderungen bei Fördertatbeständen vorgesehen, die mit dem 10.000-Häuser-Programm kombiniert werden können, deren genaue Inhalte aber derzeit noch nicht feststehen (u.a. PV-Speicherförderung, Effizienzhaus plus). Hier ist aus förderrechtlichen Gründen eine sorgfältige Abstimmung mit den Bundesprogrammen erforderlich. Weiter muss der Verwaltungsaufwand für einzelne Fördergegenstände in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Fördersumme stehen. Die personelle Kapazität der Bewilligungsstellen ist begrenzt.
Das Programm löst viele energiewirtschaftlich gewünschte Entwicklungen aus und wird gut nachgefragt. Die Notwendigkeit einer finanziellen Aufstockung des Programms kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Genauere Aussagen kann das StMWi voraussichtlich nach der Evaluierung im Frühjahr 2017 vorlegen. Die mögliche Bereitstellung zusätzlicher Mittel bleibt dem Landtag vorbehalten.