15. März 2018

10.000-Häuser-Programm – Bilanz 2017

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 19. Januar 2018, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 15.03.2018 (kursiv dargestellt)

Frage 1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15. September 2015 bis 31. Dezember 2017) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt?
Antwort auf Frage 1. a): Seit dem Programmstart am 15. September 2015 bis Ende Dezember 2017 sind im Programmteil EnergieSystemHaus 2.849 Anträge und im Programmteil Heizungstausch 6.343 Anträge bewilligt worden.

Frage 1. b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15. September 2015 bis 31. Dezember 2017)?
Antwort auf Frage 1. b): Die Anträge müssen zunächst online gestellt und anschließend bestätigt werden. Danach müssen die Antragsteller den unterschriebenen Antrag innerhalb von vier Monaten auf dem Postweg einreichen. Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Dezember 2017 entnommen werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 1. c) Wie viele Mittel wurden jeweils für beide Programmteile jährlich beantragt?

 

Frage 2. Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus konkret in je welcher Gesamthöhe bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)?

Antwort auf Frage 2.: Maßnahmen Heizungstausch:

Maßnahmen EnergieSystemHaus:
Maßnahmen TechnikBonus:

 

Maßnahmen EnergieEffizienzBonus:

Frage 3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein TechnikBonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)?
Antwort auf Frage 3: Antwort siehe Frage 2 Tabelle TechnikBonus.

Frage 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)?
Antwort auf Frage 4. a): Da die Bauherren im Programmteil EnergieSystemHaus bis zur Beantragung der Auszahlung drei Jahre Zeit haben, ist derzeit ein kleiner Teil der Fördermittel tatsächlich abgeflossen. Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden bis Ende Dezember 2017 33.006.356 Euro bewilligt und 6.627.231 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 20,0 Prozent. Im Programmteil Heizungstausch wurden bis Ende Dezember 2017 etwa 7.187.295 Euro bewilligt und 5.767.291 Euro davon ausbezahlt. Das entspricht 80,2 Prozent.

Frage 4. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen?
Antwort auf Frage 4. b): In den Förderjahren 2015 bis 2016 lag die durchschnittliche Fördersumme im Programmteil EnergieSystemHaus bei ca. 11.000 Euro. Im Jahr 2017 lag diese bei ca. 7.400 Euro. Im Programmteil Heizungstausch lag die durchschnittliche Fördersumme bei ursprünglich etwa 1.300 Euro. Im Jahr 2017 lag diese bei ca. 1.000 Euro.

Frage 4. c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus?
Antwort auf Frage 4. c): Typischerweise beträgt der Anteil der Fördersummen ca. 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten stellen i.d.R. einen Teil der gesamten Baukosten dar.

Frage 5. a) Was ist das Ergebnis der angekündigten und bis Ende 2017 fertiggestellten Evaluierung des Programms?
Antwort auf Frage 5. a): Die Auswertungen zeigen, dass durch das 10.000-Häuser-Programm viele positive Effekte erzielt werden konnten. Zusammenfassend können folgende Punkte festgehalten werden:
• Die angestrebten Ziele des Förderprogramms werden erreicht. Das Programm wird von den Bürgern sehr gut angenommen und in der Fachwelt für seine inhaltliche Ausgestaltung gewürdigt. Die jeweils zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden meist schnell ausgeschöpft.
• Das 10.000-Häuser-Programm unterstützt Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bei ihren Bemühungen, Energie einzusparen und erneuerbare Energien einzusetzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ziele des bayerischen Energieprogramms geleistet.
• Auch zum Klimaschutz wird ein wesentlicher Beitrag geleistet. Alleine durch den Programmteil EnergieSystemHaus wird laut Evaluierung eine jährliche CO2-Einsparung von 414.000 t (Äquivalent- Emissionen) erreicht.
• Durch das 10.000-Häuser-Programm wurde eine verstärkte Nachfrage nach innovativen Gebäuden (insbesondere 1- und 2-Liter-Häuser im Neubau sowie anspruchsvoll sanierte Altbauten) und Systemlösungen angeregt. Dies führte zu einem Innovationsschub und einem Wissenstransfer im Bereich der Bauwirtschaft, der Hersteller, der Dienstleister und der Bauherren. Die Hersteller reagierten mit innovativen Produkten auf die Anforderungen des Programms, um Förderfähigkeit zu erreichen.
• Das 10.000-Häuser-Programm reizt private Investitionen in erheblicher Höhe an. Typischerweise führt 1 Euro Förderung zu Investitionen in Höhe von 10 Euro. Mit dem bisher bewilligten Förderbetrag von 40 Mio. Euro sind also private Investitionen von etwa 400 Mio. Euro in Bayern verbunden.
• Es konnten zusätzliche Fördermittel des Bundes nach Bayern geholt werden, da das Programm mit den Bundesprogrammen abgestimmt und kombinierbar ist.
• Durch die Förderung von innovativen Heiz-/Speicher-Systemen in Kombination mit einem Energiemanagementsystem werden die Voraussetzungen geschaffen, die Gebäude systemdienlich zu betreiben und in das Energiesystem der Zukunft zu integrieren.
• Durch die Erhöhung der Förderanforderungen für Neubauten im Jahr 2017 wurde der Anteil von Anträgen für Sanierungen erhöht.
• Durch einen Multiplikatoreffekt erfolgen Wissens- und Technologietransfer, Effizienzsteigerung der Produkte und Kostenreduzierungen über das Förderprogramm hinaus.

Frage 5. b) Aus welchen Gründen wurde der Programmteil „Heizungs- tausch-Plus“ nicht wieder aufgelegt?
Antwort auf Frage 5. b): Der Programmteil Heizungstausch war bis 31. Dezember 2017 befristet. Zuletzt gab es für den Heizungstausch nur noch relativ wenige Anträge; das Jahreskontingent 2017 wurde nicht ausgeschöpft. Die verfügbaren Mittel werden nun auf den Programmteil EnergieSystemHaus konzentriert.

Frage 6. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen?
Antwort auf Frage 6: Nein. Die Entscheidung über eine Fortführung des Programms hängt von den energiepolitischen Prioritäten der kommenden Staatsregierung und von den energiewirtschaftlichen Herausforderungen der Jahre ab 2019 ab.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.